Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, gemäß § 13b Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich eine kreisweit geltende Verordnung zur Kastration und Kennzeichnung freilaufender Katzen zu erlassen und diesen Erlass medial publik zu machen. Ziel soll dabei die Sensibilisierung von Tierhaltern und der Bevölkerung im Kreisgebiet sein, Freigängerkatzen nicht sich selbst zu überlassen und insbesondere unkastrierten Katern keinen Freigang zu gewähren


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erläuterte den Antrag.

 

Kreisdezernent Gregor Küpper berichtete, die Vorprüfung der Verwaltung habe Hotspots in jeder kreisangehörigen Kommune im Kreis ergeben, was den Erlass einer kreisweite Verordnung rechtfertigen würde. Die Beschlussfassung einer solchen Verordnung wäre im Kreistag am 20.03.2024 denkbar.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch wies darauf hin, dass die SPD-Kreistagsfraktion bereits 2018 eine solche Initiative gestartet habe, die damals an dem Gesundheitsdezernenten, der CDU-Fraktion und dem Landrat gescheitert ist. Er bedankte sich für den erneuten Aufschlag zu dem Thema. Seine Fraktion werde dem Antrag dementsprechend zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig