Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erläuterte den vorliegenden Antrag von CDU, FDP, UWG/FW RKN/Zentrum.

 

3.stellvertretende Landrätin Angela Stein-Ulrich kritisierte den Antrag, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht ausgestaltet wurden. Länder und Kommunen hätten längst die Möglichkeit Bezahlkarten einzuführen, tun es jedoch nicht. Das hänge vermutlich mit der Umsetzung zusammen, da das System nicht praktikabel ist. Zudem sei der finanzielle, personelle und administrative Aufwand zu hoch. Auch vor migrationspolitischem Hintergrund und aus Sicht des Handels sei das System fraglich. Die AfD-Bundestagsfraktion habe die Forderung nach der Einführung vor einem Jahr gestellt, sich über das Aufgreifen gefreut und der CDU bereits die Zustimmung signalisiert. Sie stellte in Frage, ob die Einführung einer Bezahlkarte verfolgte Flüchtlinge davon abhalten wird, nach Deutschland zu kommen.

Die Stadt Hannover hingegen habe auf die Kommunen hingewirkt und eingeführt, alle ohne eigenes Konto mit einer Bezahlkarte auszustatten, die auch zur Abhebung von Bargeld am Automaten berechtigt, so 3.stellvertretende Landrätin Angela Stein-Ulrich weiter. Eine Überziehung des verfügbaren monatlichen Betrages sei selbstverständlich nicht möglich. Auch Hamburg sei dabei diese Karte einzuführen. Ihre Fraktion stelle deswegen den Änderungsantrag, der Rhein-Kreis Neuss soll auf die Kommunen hinwirken, eine Bezahlkarte nach dem Modell aus Hannover einzuführen und für alle Menschen, die Sozialleistungen beziehen und kein eigenes Konto haben, diese auszustellen.

 

Kreistagsabgeordneter Sven Ladeck betonte, der Antrag soll eine regulierende Funktion haben. Die Aussagen seien zudem inhaltlich nicht richtig. Er habe mit Landrat Reichhart aus Günzburg in Bayern telefoniert, der die Bezahlkarte nach dem von CDU, FDP, UWG/FW RKN/Zentrum beantragten Modell auf den Weg gebracht hat. Er sehe keine Veranlassung für eine Umsetzung nach dem Hannoveraner Modell, zumal erst, wie im Antrag formuliert, die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

 

Kreistagsabgeordneter Christof Rausch bezeichnete die Bezahlkarte als Schritt in die richtige Richtung und schlug vor, als Bargeldalternative zusätzlich Wertgutscheine anzubieten.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen erklärte, die Bezahlkarte vereine die Vorteile von Bargeld und Sachleistung. Er teile die Bedenken der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht.

 

Kreistagsabgeordneter Jürgen Peters wies darauf hin, dass bereits eingeführte Bezahlkarten zu erheblichen Problemen geführt hätten. Es sehe keinen großen Vorteil für die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss. Er meinte, dass der Antragsteller diesen Antrag im Kreistag nur mit der AfD zusammen durchsetzen kann.

 

Die kooperierenden Fraktionen würden sich nur im Patt gegenüberstehen, wenn alle Abgeordneten anwesend sind, hob Kreistagsabgeordneter Sven Ladeck hervor. Das sei nicht der Fall und daher weise er entschieden zurück, dass die AfD für die Abstimmung grundsätzlich und auch heute nicht, ausschlaggebend ist.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge betonte, die Verwaltung werde den Antrag sehr ernst nehmen und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden prüfen. Aus der Runde der Sozialdezernenten sei gespiegelt worden, dass Kommunen mit einer begrenzten Sparkassenversorgung dankbar für das Instrument wären.

 

Kreistagsabgeordnete Petra Schenke berichtete, das Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung habe im Focus erklärt, die Bezahlkarte verursache einen erheblichen bürokratischen Aufwand und verhindere letztlich auch nicht den Tausch von gekauften Gütern in Bargeld. Überweisungen von Geld in Herkunftsländer würden primär von Menschen, die hierzulande beschäftigt sind, erfolgen.

 

Die meisten asylberechtigten Menschen in Deutschland würden ein Konto besitzen, das ihnen folglich weggenommen werden müsste, so 3.stellveretende Landrätin Angela Stein-Ulrich. Nach dem Hannover Modell wäre anhand der Karte nicht erkennbar, dass es sich um Leistungsempfänger handelt und es bestünde die Möglichkeit Bargeld am Geldautomaten abzuholen. Neben den asylberechtigten Leistungsempfängern sollten auch die Sozialhilfeempfänger mit einer Bezahlkarte nach dem Hannover Modell ausgestattet werden.