Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Voliere im Bereich Grünes Klassenzimmer Grevenbroich als Ersatz für eine frühere Voliere entsprechend der vorgelegten Planung.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende erläuterte den Anlass und Zweck der geplanten Maßnahme. Die geplante Voliere dient als Ersatz für die zuvor abgerissene, stark einsturzgefährdete Voliere. Die Voliere wurde zur Hühnerhaltung genutzt, um Kindern der umweltpädagogischen Arbeit die Herkunft der Lebensmittel erklären zu können. Die Kubatur der geplanten Voliere entspricht in etwa der Kubatur des früheren Bestandes.

 

Weitere Wortmeldungen hierzu lagen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.