Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die Vorlage der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15.12.2023. Letzteres sei nicht auf dem aktuellen Stand. Die Einführung sei bundesweit, mit Ausnahme der Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, gestartet.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich merkte an, dass die Umsetzung länderspezifisch erfolgen solle und fragte nach, ob die Länder den Kreisen und kreisfreien Städten Handlungshoheiten übertragen würden.

 

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass er keine weiteren Informationen, als bisher allen bekannt, habe. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hätten sich auf ein gemeinsames Modell geeinigt. Bargeld könne nicht abgehoben werden und Überweisungen wären ebenfalls nicht möglich. Man könne lediglich mit der Karte bezahlen. Ob Warengruppen ausgeschlossen werden würden oder nicht, sei noch unklar. Die Verwaltung warte die gesetzlichen Regelungen ab. Beim Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gebe es eine Arbeitsgruppe zum Thema Flüchtlinge, bei der der Rhein-Kreis Neuss vertreten ist. Neue Erkenntnisse würden in Zukunft mit den Städten und Gemeinden zusammen besprochen werden.