Protokoll:

 

Gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, alle zwei Jahre eine Örtliche Planung zu erstellen, die der Analyse der bestehenden Pflegeinfrastruktur dient.

 

Mit der Erstellung des Gutachtens wurde im vergangenen Jahr das ALP Institut für

Stadtentwicklung Hamburg beauftragt.

 

Das Gutachten wurde zwischenzeitlich in seiner Entwurfsfassung erstellt und muss nun

seitens der Kreisverwaltung inhaltlich geprüft werden.

 

Vorgesehen ist eine Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse und Verabschiedung des

Gutachtens als Grundlage der kommunalen Pflegeplanung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 02.05.2024.

 

Die Sitzung der Kommission Silberner Plan, welche für Januar angesetzt worden war, ist verschoben worden, weil der Entwurf erst kurz vorher eingegangen ist und wird jetzt neu terminiert werden.

 

Im Vorfeld soll das Gutachten bereits in der Kommission Silberner Plan besprochen und

beraten werden, um allen im Ausschuss für Soziales und Wohnen vertretenen Kreistagsfraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Außerdem soll die Örtliche Planung gemäß dem Mitwirkungsgrundsatz aus § 8 APG NRW in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 17.04.2024 vorgestellt werden.

 

Vor diesem Termin wird die Kommission Silberner Plan hierzu tagen. Der Termin für die Tagung steht noch nicht fest, wird jedoch rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass der Termin unmittelbar nach den Osterferien stattfinden werde.