Beschluss:

Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass gemäß § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6 SchulG NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (jetzt: Klinikschulen) (MindestgrößenVO)  für die Schule am Nordpark, Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – Primarstufe, Sekundarstufen I und II –, Frankenstraße 70, 41462 Neuss, Schulnummer 185917, ab dem 01.08.2024 im Gebäude des Theodor-Schwann-Kollegs, Weiterbildungskolleg des Rhein-Kreises Neuss, Abendrealschule/ Abendgymnasium / Kolleg, Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss, Schulnummer 190962, ein befristeter Teilstandort eingerichtet wird. Dieser Teilstandort wird nur solange fortgeführt, bis der für die Schule am Nordpark geplante Neubau fertiggestellt ist und die Schule vollständig dorthin umziehen kann. Sobald der Zeitpunkt für den Umzug absehbar ist, wird der Kreistag über die endgültige Auflösung des Teilstandortes und den Umzug des Schulbetriebs insgesamt an den neuen Standort einen gesonderten Beschluss nach dem SchulG NRW fassen.

 

An dem Teilstandort Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss wird ab dem 01.08.2024 die Berufspraxisstufe der Schule am Nordpark unterrichtet. Die Beschulung der übrigen Klassen erfolgt unverändert am Standort Frankenstraße 70, 41462 Neuss.

 


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte mit Verweis auf die Vorlage, dass die Errichtung eines Teilstandortes für die Schule am Nordpark im Gebäude des Theodor-Schwann-Kollegs in der Paracelsusstraße in Neuss zu einer Entlastung des Hauptstandortes führen soll. Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen sei diese Maßnahme dringend erforderlich, um alle Schülerinnen und Schüler unterzubringen.

 

Der Schul- und Bildungsausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig