Sitzung: 23.01.2024 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/3819/XVII/2024
Beschluss:
Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreistag
zu beschließen, dass gemäß § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6 SchulG
NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 Verordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen und der Schulen für Kranke (jetzt: Klinikschulen)
(MindestgrößenVO) für die Schule am
Nordpark, Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung – Primarstufe, Sekundarstufen I und II –, Frankenstraße
70, 41462 Neuss, Schulnummer 185917, ab dem 01.08.2024 im Gebäude des
Theodor-Schwann-Kollegs, Weiterbildungskolleg des Rhein-Kreises Neuss,
Abendrealschule/ Abendgymnasium / Kolleg, Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss,
Schulnummer 190962, ein befristeter Teilstandort eingerichtet wird. Dieser
Teilstandort wird nur solange fortgeführt, bis der für die Schule am Nordpark
geplante Neubau fertiggestellt ist und die Schule vollständig dorthin umziehen
kann. Sobald der Zeitpunkt für den Umzug absehbar ist, wird der Kreistag über
die endgültige Auflösung des Teilstandortes und den Umzug des Schulbetriebs
insgesamt an den neuen Standort einen gesonderten Beschluss nach dem SchulG NRW
fassen.
An dem Teilstandort Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss
wird ab dem 01.08.2024 die Berufspraxisstufe der Schule am Nordpark
unterrichtet. Die Beschulung der übrigen Klassen erfolgt unverändert am
Standort Frankenstraße 70, 41462 Neuss.
Protokoll:
Herr Lonnes erläuterte mit Verweis auf die Vorlage, dass die Errichtung eines Teilstandortes für die Schule am Nordpark im Gebäude des Theodor-Schwann-Kollegs in der Paracelsusstraße in Neuss zu einer Entlastung des Hauptstandortes führen soll. Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen sei diese Maßnahme dringend erforderlich, um alle Schülerinnen und Schüler unterzubringen.
Der Schul- und Bildungsausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig