Beschlussempfehlung:

  • Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung das Antragsverfahren zur Förderung der Kindertagesbetreuung in den Städten Jüchen und Korschenbroich sowie in der Gemeinde Rommerskirchen nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung „KiBiz.web“ bis zum 15.03.2024 durchzuführen.

 

  • Die in der Anlage 1 aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren sind die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

 

  • Dem Jugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen der Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2024 an das Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

  • Grundlage für die Betreuung in Kindertagespflege sind die Werte der folgenden Tabelle:

 

Ort / Anzahl

Kindertagespflege-personen

U3-Plätze

U3-Plätze

für Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze

bis zum Schuleintritt

Jüchen

19

85

0

0

Korschenbroich

32

139

0

0

Rommerskirchen

16

67

0

0

gesamt

67

291

0

0

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig und ohne Aussprache den folgenden Beschluss: