Sitzung: 07.02.2024 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/3883/XVII/2024
Beschlussempfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung das
Antragsverfahren zur Förderung der Kindertagesbetreuung in den Städten
Jüchen und Korschenbroich sowie in der Gemeinde Rommerskirchen nach
vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung „KiBiz.web“ bis zum
15.03.2024 durchzuführen.
- Die in der Anlage 1 aufgeführten Gruppenkonstellationen für die
Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für
Kinder unter und über drei Jahren sind die Grundlage für die Belegung der
Kindertageseinrichtungen.
- Dem Jugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der
Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern,
soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige
Änderungen der Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2024
an das Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten
Sitzung zur Kenntnis gegeben.
- Grundlage für die Betreuung in Kindertagespflege sind die Werte der
folgenden Tabelle:
Ort / Anzahl |
Kindertagespflege-personen |
U3-Plätze |
U3-Plätze für Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt |
Jüchen |
19 |
85 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
32 |
139 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
16 |
67 |
0 |
0 |
gesamt |
67 |
291 |
0 |
0 |
Protokoll:
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig und ohne Aussprache den folgenden Beschluss: