Sitzung: 20.03.2024 Kreistag
Vorlage: 40/3911/XVII/2024
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, gemäß § 81 Abs. 2
i. V. m. § 83 Abs. 6 SchulG NRW i. V. m. § 1 Abs. 2
Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für
Kranke (jetzt: Klinikschulen) (MindestgrößenVO) für die Schule am Nordpark,
Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung – Primarstufe, Sekundarstufen I und II –, Frankenstraße 70, 41462
Neuss, Schulnummer 185917, ab dem 01.08.2024 im Gebäude des
Theodor-Schwann-Kollegs, Weiterbildungskolleg des Rhein-Kreises Neuss,
Abendrealschule/ Abendgymnasium / Kolleg, Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss,
Schulnummer 190962, einen befristeten Teilstandort einzurichten. Dieser
Teilstandort wird nur solange fortgeführt, bis der für die Schule am Nordpark
geplante Neubau fertiggestellt ist und die Schule vollständig dorthin umziehen
kann. Sobald der Zeitpunkt für den Umzug absehbar ist, wird der Kreistag über
die endgültige Auflösung des Teilstandortes und den Umzug des Schulbetriebs
insgesamt an den neuen Standort einen gesonderten Beschluss nach dem SchulG NRW
fassen.
An dem Teilstandort Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss
wird ab dem 01.08.2024 die Berufspraxisstufe der Schule am Nordpark
unterrichtet. Die Beschulung der übrigen Klassen erfolgt unverändert am Standort
Frankenstraße 70, 41462 Neuss.
Protokoll:
Kreistagsabgeordnete Andrea Jansen zeigte sich über
den in der Beschlussempfehlung erwähnten Neubau irritiert. Ihrer Ansicht nach
gehe es in dem Beschluss erstmal um die Errichtung des Teilstandortes. Sie bat
daher um mehr Informationen zum Thema Neubau.
Es sei sicherlich unstrittig, dass man einen Neubau
benötige, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Es stelle sich daher nur noch die
Frage „wo?“. Derzeit sei man noch in der Prüfung. Man werde im Schulausschuss
dazu berichten.
Dezernent Tillmann
Lonnes bat darum, den
Beschluss entsprechend der Beschlussempfehlung zu fassen. Die Bezirksregierung
werde den Teilstandort nur genehmigen, wenn ersichtlich ist, dass es sich nur
um eine befristete Möglichkeit handelt. Man komme an einem Neubau nicht vorbei.
Der Haushalt 2024 lasse Möglichkeiten zu, den Neubau in die Wege zu leiten.
Diese Chance wolle man nutzen. Im nächsten Schulausschuss werde man einen Ort
vorschlagen.
Elias Ackburally erkundigte sich, welche Summe von
den im Haushalt investiv eingestellten Mittel in Höhe von 2,8 Mio. Euro, durch
den Teilstandort gebunden sei und welcher Betrag dann für einen Neubau zur
Verfügung stehe.
Dezernent Tillmann Lonnes erklärte, dass die
Tauschlösung mit der Stadt Neuss nicht möglich sei. Daher komme es in Betracht,
die Schule auf einem eigenen Grundstück des Kreises zu errichten. Somit könne
das gesamte Geld in das Bauvorhaben gesteckt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig