Protokoll:

Herr Hanke, 53.5 Infektionsschutz und Umwelthygiene, stellt in einem Vortrag die Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene vor. Die zugehörige Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Nach der Präsentation ergibt sich ein Gespräch zwischen Herrn Hanke und den Ausschussmitgliedern:

 

Frau Stephan-Gellrich fragt nach, wer die Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene kontaktieren und beauftragen könne und ob dies auch für Privatpersonen möglich sei.

 

Herr Hanke erklärt, dass hier differenziert werden müsse. Bei Schimmel seien in der Regel die Städte zuständig. Wie auch bei Verwahrlosungen, wobei hier öfter das Fachamt für eine Meinung hinzugezogen werden würde. Jeder könne die Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene anrufen, jedoch würden die Anliegen, entsprechend der Zuständigkeit, an die Städte weitergegeben werden.

 

Herr Buchartz fragt nach, ob die Auflagen, die mit der Legalisierung von Cannabis einhergingen, auch von der Abteilung kontrolliert werden würden.

 

Herr Hanke erklärt, dass die Medikamentengabe in den Aufgabenbereich der Apothekenaufsicht und nicht in den Bereich von der Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene fiele.