Sitzung: 20.02.2024 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/3998/XVII/2024
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Demmer verwies auf die
Vorlage. Es gab keine weiteren Anmerkungen des Antragstellers.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Anmerkung
der Verwaltung:
Bei
der Josef-Kardinal-Frings-Brücke handelt es sich um ein Brückenbauwerk im Zuge
der B1. Zuständiger Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk ist Straßen
NRW. Zuständige Straßenverkehrsbehörden für das Brückenbauwerk bzw. den
betroffenen Abschnitt der B1 sind die Städte Neuss und Düsseldorf.
Im Rahmen der gemäß DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und
Wegen – Überwachung und Prüfung" regelmäßig alle sechs Jahre anstehenden
Hauptprüfung der Brücke, wurden neben einer optischen Prüfung zusätzlich
umfangreiche bautechnische Untersuchungen zur Bewertung des aktuellen
substanziellen statischen Bauwerkszustandes vorgenommen und ausgewertet. Dabei
wurde deutlich, dass das vor 100 Jahren verwendete Baumaterial mittlerweile
Ermüdungserscheinungen und Schäden aufweist.
Um statische Lastüberschreitungen zu vermeiden und die Ermüdung der
Bauwerksmaterialien zu verlangsamen wurde eine Ablastung der Brücke auf 30 t
empfohlen, die durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Städte Neuss
und Düsseldorf angeordnet wurde.
Ob
landwirtschaftlicher Verkehr trotz der Ablastung möglich ist, ist durch Straßen
NRW, unter Einbeziehung der Städte Neuss und Düsseldorf, zu prüfen und ggf.
durch die beiden zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Städte Neuss und
Düsseldorf anzuordnen.
Aufgrund
der o.g. Zuständigkeit hat die Verwaltung die Städte Neuss und Düsseldorf sowie
Straßen NRW gebeten, zu prüfen, ob eine Ausnahme für den landwirtschaftlichen
Verkehr von der Ablastung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke umgesetzt werden
kann.
Das
Ergebnis der Prüfung wird dem Mobilitätsauschuss mitgeteilt.