Protokoll:

Ausschussvorsitzender Demmer verwies auf die Vorlage. Es gab keine weiteren Anmerkungen des Antragstellers.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Bei der Josef-Kardinal-Frings-Brücke handelt es sich um ein Brückenbauwerk im Zuge der B1. Zuständiger Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk ist Straßen NRW. Zuständige Straßenverkehrsbehörden für das Brückenbauwerk bzw. den betroffenen Abschnitt der B1 sind die Städte Neuss und Düsseldorf.


Im Rahmen der gemäß DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung" regelmäßig alle sechs Jahre anstehenden Hauptprüfung der Brücke, wurden neben einer optischen Prüfung zusätzlich umfangreiche bautechnische Untersuchungen zur Bewertung des aktuellen substanziellen statischen Bauwerkszustandes vorgenommen und ausgewertet. Dabei wurde deutlich, dass das vor 100 Jahren verwendete Baumaterial mittlerweile Ermüdungserscheinungen und Schäden aufweist.


Um statische Lastüberschreitungen zu vermeiden und die Ermüdung der Bauwerksmaterialien zu verlangsamen wurde eine Ablastung der Brücke auf 30 t empfohlen, die durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Städte Neuss und Düsseldorf angeordnet wurde.

Ob landwirtschaftlicher Verkehr trotz der Ablastung möglich ist, ist durch Straßen NRW, unter Einbeziehung der Städte Neuss und Düsseldorf, zu prüfen und ggf. durch die beiden zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Städte Neuss und Düsseldorf anzuordnen.

 

Aufgrund der o.g. Zuständigkeit hat die Verwaltung die Städte Neuss und Düsseldorf sowie Straßen NRW gebeten, zu prüfen, ob eine Ausnahme für den landwirtschaftlichen Verkehr von der Ablastung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke umgesetzt werden kann.

 

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Mobilitätsauschuss mitgeteilt.