Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt, dass Voraussetzung für eine zukünftige Förderung die Vorlage eines Schutzkonzeptes ist. Dies gilt

ab 01.09.2025 für Stützpunktvereine und

ab 01.09.2026 für alle Sportvereine.

 


Protokoll:

Herr Brügge ergänzt, dass die Vorlage insbesondere in Hinblick auf die Fristen mit dem Sportbund des Rhein-Kreises Neuss abgestimmt wurde. Die Wichtigkeit des Themas wird betont. Der Kinder- und Jugendschutz liege der Verwaltung und dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss besonders am Herzen.

 

Fragen werden nicht gestellt.