Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinde vom 23.02.2024 zur Kenntnis.


Protokoll:

Das sogenannte Benehmensverfahren dient dazu, dass der Kreistag seine Haushaltsentscheidungen unter Berücksichtigung der Finanzlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinde trifft. In der Finanzausschusssitzung am 05.03.2024 wurde betont, dass die Rechte der Städte und Gemeinde erfolgreich gewahrt wurden.

 

Der Hebesatz der Kreisumlage soll demnach bei 32,2 Prozentpunkten liegen. Damit liegt er um 0,3 Prozentpunkte unter dem im Dezember in den Kreistag eingebrachten Haushaltsentwurf. Ein fiktiver Haushaltsausgleich wird über eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 8.507.493,00 € erreicht.

 

Der Landrat informiert den Finanzausschuss darüber, dass das Antwortschreiben des Kreises auf die Stellungnahme der Städte und Gemeinde als Vorlage im nächsten Kreistag am 20.03.2024 vorgelegt werde.