Beschluss:

Die Ausführungen zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2 b Umsatzsteuergesetz – werden zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

Hinsichtlich der ab 2025 zu erwartenden Auswirkungen der Neuregelung der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts auf den Kreishaushalt erläuterte Dezernent Dr. Stiller, dass eine Aussage hierzu stark von noch zu treffenden Entscheidungen zur Umsatzsteuerpflicht abhängig sei. Beispielsweise sei die Umsatzsteuerpflicht von Zweckverbänden, wie der ITK-Rheinland, noch ungeklärt, die einen nicht unerheblichen Umsatzsteuerbetrag zur Folge hätte. Über das Thema und die Auswirkungen auf den Kreishaushalt wird weiterhin regelmäßig informiert.