Beschluss:

1.1                  Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungs-

ausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 632.326.282,95 € fest.

1.2                  Der Jahresüberschuss in Höhe 6.103.641,92 € wird gemäß § 96 Abs. 1 GO
    NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

1.3                  Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2021 gemäß       
    § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig