Beschluss:

1.   Der Kreistag bestätigt gem. § 116 Abs. 9 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2018.

2.   Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat hinsichtlich der Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 gem. § 96 Abs. 1 Satz 5 uneingeschränkt Entlastung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig