Protokoll:

Herr Harig erkundigt sich zu einer geplanten Abgrabung bei Gohr. Herr Clever informiert, dass dem Rhein-Kreis Neuss als zuständige Genehmigungsbehörde diesbezüglich ein Abgrabungsantrag vorliege. Die Stadt Dormagen sei inzwischen am Verfahren beteiligt und habe bereits vorläufig Stellung bezogen und mitgeteilt, dass es planungsrechtliche Probleme gebe. Herr Clever fügt hinzu, dass eine endgültige und somit prüffähige Stellungnahme seitens der Stadt Dormagen allerdings noch nicht vorliege. Nach Eingang werde der Rhein-Kreis Neuss prüfen, ob die Stellungnahme der Stadt Dormagen rechtlich fundiert und überzeugend sei. Herr Clever betont, dass das Prüfungsergebnis in die Entscheidungsfindung des Rhein-Kreises mit einbezogen werde.

 

 

Es liegen keine weiteren Anfragen vor.