Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Entgeltordnung für Abfälle nicht zu ändern sowie die folgende Änderung der Abfallgebührensatzung des Rhein-Kreises Neuss:

 

Dreizehnte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.1996 in der derzeit gültigen Fassung

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Abs.1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -LAbfG- (SGV. NRW 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.94 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 08.12.2010 die folgende Änderung beschlossen:

 

                                                                        §1

§2 erhält folgende Fassung:

„Die Benutzungsgebühren nach §1 Abs. 1 betragen für:

1.       Haus- und Sperrmüll                                                                174,94 €/t

2.       kompostierbare Abfälle                                                              96,52 €/t

3.       Altpapier und -pappen                                                                 0,00 €/t

5.       Haushaltsschadstoffmobil                                                 0,79 €/Einwohner

 

„Sollte dem Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2011 Altpapier aus Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss überlassen werden, werden die Gebührenschuldner darüber in Kenntnis gesetzt. Die Gebühren ändern sich ab dem 1. Tag des auf die Inkenntnissetzung folgenden Monats wie folgt:“

 

1.       Haus- und Sperrmüll                                                                165,34 €/t

2.       kompostierbare Abfälle                                                              96,52 €/t

3.       Altpapier und -pappen                                       Gutschrift von 17,60 €/t €/t

5.       Haushaltsschadstoffmobil                                               0,79 €/Einwohner“

 

 

                                                                        §2

Die vorstehende Änderungssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 


Protokoll:

Es wird zum Thema eine Tischvorlage verteilt (Anlagen 1 und 2).

Herr Mankowsky fasst die sehr komplexe Thematik zusammen und informiert über die aktuelle Sachlage. Er betont zunächst, dass sich die Preisgleitklausel aus dem Entsorgungsvertrag bis dato immer kostendämpfend ausgewirkt habe. Da sich allerdings die Kosten der Müllverbrennung aufgrund eines Kesselneubaus in der MVA Krefeld spürbar erhöht haben, wirke sich die Preisgleitklausel erstmalig negativ aus. 

Herr Mankowsky führt aus, dass sich die Erfassung des Altpapiers im Rhein-Kreis Neuss sehr heterogen darstelle. So überlassen einige der acht kreisangehörigen Kommunen das Altpapier dem Rhein-Kreis Neuss, in anderen werde gewerblich gesammelt und in einer Kommune laufen die beiden Systeme sogar parallel. Herr Mankowsky bekräftigt, dass der Kreis die Erlöse, die im Bereich des Altpapiers zukünftig erzielt werden können, im Gebührenhaushalt und damit für die Gebührenzahler vereinnahmen wolle.

 

Herr Mankowsky erinnert, dass das  Bundesverwaltungsgericht aus Sicht des Kreises entschieden habe, dass die im Rhein-Kreis Neuss eingeführten gewerblichen Sammlungen rechtswidrig seien. Die Verwaltung habe dieses Urteil in Form von Ordnungsverfügungen gegen die im Rhein-Kreis Neuss tätigen gewerblichen Altpapiersammler umgesetzt. Parallel habe die Verwaltung die Altpapiersammlung europaweit ausgeschrieben. Herr Mankowsky stellt heraus, dass das Ergebnis dieser Ausschreibung noch besser ausgefallen sei als zunächst erhofft. Die durch die  Preisgleitklausel verursachte Gebührenerhöhung hätte mehr als ausgeglichen werden können. Allerdings habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf den dort eingereichten einstweiligen Rechtsschutzanträgen der gewerblichen Sammler völlig unerwartet stattgegeben. Dieses sei angesichts der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen, z. B. des Verwaltungsgerichts Hamburg, nicht nachvollziehbar. Herr Mankowsky betont, dass der Kreis gegen die Entscheidungen Beschwerde eingelegt habe. Wann jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster über diese Beschwerden entscheiden werde, sei leider nicht vorhersagbar.

 

Herr Mankowsky führt weiter aus, dass die Verwaltung auf Basis der aktuellen rechtlichen Situation 2 Varianten erarbeitet und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgestellt habe. Dabei bedeute Variante 1 zunächst eine mäßige Erhöhung der Restabfallgebühr und eine Senkung der Altpapierkosten auf 0 € pro Tonne. In Variante 2 gehe man davon aus, dass die Beschwerden des Kreises erfolgreich sein werden, worauf dann eine Auszahlung beim Altpapier erfolgen könne sowie die Restabfallgebühr konstant bliebe.

 

Herr Mankowsky erklärt, dass man aufgrund der heterogenen Struktur der Altpapiererfassung im Kreisgebiet natürlich davon ausgehen müsse, dass die Reaktionen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden je nach Auswirkung auf ihre Kommune auch unterschiedlich ausfallen werden. Der Kreis müsse jedoch eine Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Kommunen auf solider rechtlicher Grundlage anstreben. Gefährlich sei in jedem Falle, sich jetzt für eine rechtsunsichere Variante zu entscheiden, die bei einer nicht auszuschließenden Erfolglosigkeit der Beschwerde zu einem weit größeren Kostensprung im darauf folgenden Haushaltsjahr bei den Entsorgungsgebühren führen würde.

 

Herr Mankowsky stellt abschließend eine Tabelle vor (siehe Anlage), auf der die Entsorgungsgebühren des Rhein-Kreises sowie benachbarter Kommunen aufgelistet seien. In diesem Gebührenvergleich stehe der Rhein-Kreis Neuss nach wie vor sehr gut dar und dieses bei beiden Varianten.

 


Frau Hugo-Wissemann und Herr Wappenschmidt sprechen sich ebenfalls für eine kreiseinheitliche Vorgehensweise aus. Sie sehen aufgrund der aktuellen Rechtslage keine Alternative zur Vorlage der Verwaltung. Herr Wappenschmidt erkundigt sich nach der Reaktion der Fa. WEKO aus Thüringen, welche die europaweite Ausschreibung gewonnen habe. Herr Wahlen antwortet, dass es bislang nur eine telefonische Zusage von der Fa. WEKO gebe, dass diese vorerst weiterhin zum Vertrag stehe. Herr Wahlen ergänzt, dass sofort bei einem Erfolg der Beschwerde ohne Zeitverzögerung ein kompetenter Vertragspartner zur Verfügung stehen solle.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch, Herr Dorok, Herr Kehl, Herr Köhler sowie Herr Clever diskutieren über verschiedene Aspekte zur Thematik.

 

Herr Mankowsky informiert, dass nach nochmaliger Abstimmung mit dem Rechtsamt der Kreisverwaltung die Beschlussempfehlung wie folgt leicht umformuliert werden müsse:

 

„Sollte dem Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2011 Altpapier aus Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss überlassen werden, werden die Gebührenschuldner darüber in Kenntnis gesetzt. Die Gebühren ändern sich ab dem 1. Tag des auf die Inkenntnissetzung folgenden Monats wie folgt:“

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 2 Enthaltungen