Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss, für den Fall, dass der Optionsantrag abgelehnt werde:

 

In Bezug auf die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II im Rhein-Kreis Neuss ab dem 1.1.2011 entsendet der Rhein-Kreis Neuss insgesamt 7 stimmberechtigte Mitglieder in die Trägerversammlung des „Jobcenter Rhein-Kreis Neuss“. Entsendet werden:

·       der Landrat,

·       der Sozialdezernent als zuständiger Fachdezernent,

·       5 weitere durch den Kreistag aus seiner Mitte zu wählende stimmberechtigte Mitglieder und deren persönliche StellvertreterInnen. Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt nach Hare Niemeyer.

·       Diejenigen Fraktionen des Kreistages, auf die kein stimmberechtigtes Mitglied entfällt, entsenden in die Trägerversammlung des „Jobcenter Rhein-Kreis Neuss“ jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme. Auch hier gilt die Möglichkeit der persönlichen Stellvertretung.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Martin Kresse erläuterte den Antrag seiner Fraktion.

Er erklärte sich mit dem Vorschlag von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke einverstanden, in dieser Sitzung nur den Grundsatzbeschuss zu fassen und die Einrichtung und genaue Ausgestaltung im März zu beschließen, für den Fall, dass der Optionsantrag abgelehnt werde.