Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Bundesgerichtshof am 08.02.2011 entschieden habe, dass der Änderungsvertrag zwischen dem VRR und der DB nicht zulässig sei. Eine Tabelle der möglichen Belastung der Kommunen werde man dem Protokoll beifügen (s. Anlage). Durch Vergleichsverhandlungen solle erreicht werden, dass keine Mehrkosten entstehen. Dennoch sei das Urteil für den Wettbewerb und eine dauerhafte Kostenstruktur gut.

 

Da der Rhein-Kreis Neuss mit 9% an der SPNV-Umlage beteiligt sei, müsse man darauf achten dass der Worst-Case nicht eintrete, so Kreistagsabgeordneter Dr. Christian Will.