Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig gemäß § 5 Kreisordnung NRW die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Protokoll:

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneter Susanne Schöttgen bestätigte Dezernent Tillmann Lonnes, dass durch diese Regelung kein Kind ohne Mittagessen bleibe.