Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW „Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rhein-Kreises Neuss“ vom 16.02.2009 sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Graul verwies darauf, dass dieses Thema bereits in früheren Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses behandelt wurde. Er berichtete darüber, dass die Eröffnungsbilanz von einem beauftragten Wirtschaftsprüfer und entsprechend der Gesetzeslage anschließend auch von der GPA geprüft wurde. Die GPA habe einige Feststellungen getroffen, zu denen die Verwaltung gemeinsam mit dem beauftragten Wirtschaftsprüfer eine umfangreiche Stellungnahme an die GPA und an die Bezirksregierung abgegeben habe. Er betonte, dass fast alle von der GPA getroffenen Feststellungen inzwischen keinen Bestand mehr hätten und es nur noch zwei Punkte gebe, in denen der Kreis den Feststellungen der GPA folge.

 

Hierbei handele es sich zum einen um die Feststellung auf S. 9 des GPA-Berichtes hinsichtlich der Gebäudebewertung und der Indizierung, die zu höheren Gebäudewerten und damit höheren Abschreibungen und somit zu einer um 90 TEURO steigenden Belastung der Städte und Gemeinden führe. Weder die GPA, noch die Bezirksregierung seien zu einer anderen Vorgehensweise bereit gewesen.

Zum anderen handele es sich um die Feststellung auf S. 13 des GPA-Berichtes hinsichtlich des Grund und Bodens des Infrastrukturvermögens. Dies führe zu einem um 200 TEURO steigenden Bilanzwert, der sich jedoch nicht auf die Ergebnisrechnung auswirke, da Grund und Boden nicht abgeschrieben würden. Der Kreis habe darauf hingewiesen, dass die Veränderung des Bilanzwertes um 0,04 % nur unwesentlich sei und daher zu keiner Veränderung führen sollte. Die GPA habe jedoch die Auffassung vertreten, dass auch unwesentliche Veränderungen in die Eröffnungsbilanz übernommen werden müssten. Dieser Auffassung habe sich die Bezirksregierung angeschlossen.

Die entsprechenden Änderungen würden im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 vorgenommen.

 

Herr Graul verwies auf zwei weitere Punkte aus der Übersicht auf S. 24 des GPA-Berichtes, die die Bilanzgliederungen beträfen.

 

Hierbei handele es sich zum einen um die Bilanzierung des RVK-Fonds. Hier sei die GPA der Auffassung, dass es sich um Wertpapiere handele. Das Innenministerium habe sich dieser Auffassung mittlerweile angeschlossen. Die entsprechende Umgliederung sei vom Kreis bereits im Jahresabschluss 2008 vorgenommen worden.

 

Zum anderen handele es sich um den Ausgleichsanspruch gegenüber dem beauftragten Deponiebetreiber hinsichtlich der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen. Diesen Ausgleichsanspruch habe der Kreis bei den Sonstigen Vermögensgegenständen bilanziert. Die GPA sei hier der Auffassung, dass dieser Ausgleichsanspruch als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert werden müsse. Auch hier sei die Bezirksregierung der Auffassung der GPA gefolgt.

 

In beiden Punkten habe sich die Verwaltung der Auffassung der GPA und der Bezirksregierung angeschlossen, um in solchen Punkten keinen Streit mit der Bezirksregierung entstehen zu lassen.

 

Frau Stephan-Gellrich äußerte, dass es sich nach ihrer Auffassung um umfangreiche Diskrepanzen zwischen den Beteiligten handele, wobei diese doch nach der gleichen Rechtgrundlage vorgingen. Für sie sei nicht nachvollziehbar wie es zu solch unterschiedlichen Auffassungen kommen könne. Sie fragte nach den Gründen dieser Unterschiede.

 

Herr Graul führte aus, dass er diese Frage letztlich nicht beantworten könne. Er verwies darauf, dass der beauftragte Wirtschaftsprüfer über Wochen und Monate die Eröffnungsbilanz geprüft habe. Die Mitarbeiter der GPA hätten insgesamt drei Tage gebraucht, um zu diesen umfänglichen Schlussfolgerungen zu kommen. Die Verwaltung habe die GPA bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass ihre Feststellungen insgesamt nicht angemessen seien. Da mit der GPA kein Konsens in den strittigen Fragen zu erzielen war, sei die Einschaltung der Bezirksregierung erforderlich gewesen. Die Feststellungen der GPA hätten dann in ihrer Substanz weitgehend nicht aufrecht erhalten werden können.

 

Herr Jüngerkes sprach die Rückstellungen nach § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes an und wollte wissen, ob eine entsprechende Änderung der Eröffnungsbilanz noch im Jahresabschluss 2010 erfolge.

 

Herr Graul sagte, dass das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren von der Verwaltung seit dem Jahr 2008 angewendet würde und somit die Ansprüche nach § 107b Beamtenversorgungsgesetz erfasst würden. Für davor liegende Zeiträume gelte für alle Gebietskörperschaften, dass keine Erfassung erfolgen müsse. Eine Korrektur der Eröffnungsbilanz sei somit nicht erforderlich.

 

Herr Buchartz fragte, ob die auf Grund der zu ändernden Gebäudebewertung erstmalig ab dem Jahr 2010 um 90 TEURO höheren Abschreibungen im Haushaltsplanentwurf 2011 berücksichtigt seien.

 

Herr Graul bejahte dies.