Beschluss:

Der Kreistag fasste einstimmig bei 6 Enthaltungen (Bündnis 90/ Die Grünen) folgenden Beschluss:

 

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2009 in der Fassung vom 01.03.2011, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, fest.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.320.870,05 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der allgemeinen Rücklage zugeführt.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2009 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Manfred Haag kündigte an, dass seine Fraktion dem Beschluss so nicht zustimmen könne, da der Überschuss nicht in die Allgemeine Rücklage geführt werden, sondern den Kommunen zur Verfügung gestellt werden solle.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke machte darauf aufmerksam, dass es keine andere Möglichkeit gebe. Bei der Planung sei man freier als beim Abschluss.