Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer erkundigte sich hierzu nach Wortmeldungen aus dem Ausschuss.

 

Ausschussmitglied Christoph thematisierte eingangs die Straßenneubauplanung K 37n – Neuführung Hüngert bis L 390.

 

Nach Erläuterung der bauleitplanerischen Vorbereitungen auf Seiten der Stadt Kaarst sprach sich Ausschussmitglied Christoph angesichts der städtebaulichen Gesamtbedeutung dieses Straßenbauprojektes sowie insbesondere im Hinblick auf die notwendige Erschließung des neuen Gewerbegebietes dafür aus, der Kreis möge bereits bis zum 01.06. dieses Jahres beim Land NRW einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme in das nächstjährige Förderprogramm stellen.

 

Landrat Petrauschke begrüßte diesen Vorschlag, da hiermit nochmals der politische Wille dokumentiert werde.

 

Der von Ausschussmitglied Christoph vorgeschlagenen Vorgehensweise hinsichtlich eines noch diesjährig zu stellenden Förderantrages widersprach Ausschussmitglied Demmer mit Hinweis darauf, dass die Stadt Kaarst noch eine Vielzahl von planerischen Detailfragen zu klären habe und am Folgetag (23.02.) im städtischen Planungsausschuss eine Beschlussfassung über eine erneute Offenlegung der beiden FNP-Änderungen anstehe. Vor diesem Hintergrund halte er eine Beschlussfassung über die K 37n im Rahmen des Kreisstraßenbauprogrammes zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht.

Abschließend, so Ausschussmitglied Demmer weiter, spreche er sich namens seiner Fraktion dafür aus, die Beschlussfassung über die K 37n zu vertagen.

 

Dem entgegnete Landrat Petrauschke, dass das von Ausschussmitglied Christoph vorgeschlagene und von der Kreisverwaltung beabsichtigte Prozedere eines frühzeitig gestellten Zuschussantrages nicht im Widerspruch zu den noch nicht abgeschlossenen städtischen Bauleitplanverfahren stehe. Es gehe lediglich darum, dem Land gegenüber die Bereitschaft des Kreises frühzeitig zu dokumentieren, die K 37n auf Grundlage der von der Stadt Kaarst betriebenen und zu beschließenden Planung in seiner Baulastträgerschaft herzustellen. Es sei selbstverständlich, dass die Planung nur dann realisiert werden könne, wenn zuvor die städtischen Bauleitplanverfahren entsprechend erfolgreich abgeschlossen worden seien. Ausschussmitglied Demmer brachte ferner zur Sprache, dass seine Fraktion sich des Weiteren dafür ausspreche, nicht nur die Beschlussfassung zur K 37n, sondern auch die zur K 9n zu vertagen.

Bezugnehmend auf eine entsprechende Wortmeldung von Ausschussmitglied Staudinger-Napp, der an dieser Stelle ebenfalls die Planung der K 9n ansprach, wies Landrat Petrauschke auf die, was das Verfahren anbelange, vergleichbare Ausgangssituation hin. In beiden Fällen würde von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Baurecht für das Straßenbauvorhaben anstelle eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens über jeweils städtisch betriebene Bauleitplanverfahren zu sichern. Ebenso wie in Kaarst die Abwägung etwaiger Anregungen und Bedenken bzw. geltend gemachter Einwendungen erst nach erfolgter Offenlage erfolgen könne, bleibe zunächst auch für die K 9n das weitere Verfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen abzuwarten.

 

Die von Ausschussmitglied Staudinger-Napp im Einzelnen vorgetragenen Kritikpunkte bezüglich der Planung der K 9n, insbesondere dazu, dass das Ergebnis des beauftragten Schadstoffgutachtens nicht vorliege, nahm Landrat Petrauschke zum Anlass darauf hinzuweisen, dass etwaige Einwendungen gegen die Planung regulär im Rahmen der von der Stadt Meerbusch derzeit betrieben Verfahren vorgebracht werden könnten.

 

Ausschussmitglied Boestfleisch wies darauf hin, dass die entsprechende Flächennutzungsplanänderung für den Neubau der K 9n derzeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorliege.

Im Gegensatz zu dem Bebauungsplan Nr. 280, der bereits seit Dezember 2011 rechtskräftig sei, befinde sich der Bebauungsplan Nr. 281 der Stadt Meerbusch noch im Verfahren.

Hieraus werde deutlich, dass die Planung insgesamt weit fortgeschritten sei und es deshalb wenig Sinn mache, dass „Rad zurückdrehen“ zu wollen. Man könne trefflich darüber streiten, ob die K 9 von ihrer Verkehrsbedeutung her betrachtet als Kreisstraße oder als Gemeindestraße zu gelten habe. Unter Berücksichtigung der früheren Beschlussfassungen sollte man jedoch realpolitisch die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse weiter verfolgen. Er halte es auch nicht als zielführend, die laufenden Planverfahren mit immer neuen Forderungen zu belasten.

 

Ausschussmitglied Demmer unterstrich nochmals, dass sich seine Fraktion – wie bei der K 37n – dafür ausspreche, eine Beschlussfassung zur K 9n im Rahmen des fortzuschreibenden Kreisstraßenbauprogrammes für die Jahre 2013 – 2017 auszusetzen und erst den Ausgang der Bauleitplanverfahren abzuwarten.

 

Ausschussmitglied Holler führte aus, dass ein Abgleich der zurückliegenden Bauprogramme eine teils erhebliche Differenz zwischen der Höhe der veranschlagten bzw. eingesetzten Haushaltsmittel erkennen lasse. Wünschenswert wäre insoweit für die Zukunft, eine stärkere Angleichung der Planpositionen an den tatsächlich zu erwartenden Mittelbedarf.

 

Ausschussmitglied Mertens sprach sich dafür aus, sich verwaltungsseits verstärkt im Rahmen zielführender Grunderwerbsverhandlungen für den Ausbau der beiden im Verlauf der K 26 zwischen Deelen und Evinghoven bestehenden Kurvenverläufe einzusetzen; gleiches gelte für den zu seinem Bedauern im Kreisstraßenbauprogramm von 2015 auf 2017 verschobenen Radwegebau entlang dieser Strecke zwischen Deelen und Evinghoven.

Dezernent Dr. March hob hervor, dass die Verwaltung die Notwendigkeit der zuvor von Ausschussmitglied Mertens angesprochenen Maßnahmen bereits seit längerer Zeit erkannt habe und momentan entsprechende Anstrengungen unternehme, um in den Besitz der benötigten Flächen zu gelangen. Voraussetzung sei jedoch eine einvernehmliche Einigung mit den Grundstückseigentümern auf freihändiger Basis.

 

Ausschussmitglied Heyner regte an, alternativ auch über eine Ersatzradwegeverbindung von Deelen nach Ückinghoven Richtung Anstel nachzudenken.

 

Ausschussmitglied Frau Hugo-Wissemann sprach den seitens der SPD Kreistagsfraktion unter Tagesordnungspunkt 7.1 eingereichten Antrag zur Realisierung des Radweges entlang der K 12 zwischen B 9 und L 380 in Dormagen an. Die im Kreisstraßenbauprogramm – Entwurf vorgenommene Verschiebung auf das Jahr 2017 sei keinesfalls akzeptabel. Die heute vorhandene bloße Abmarkierung eines Mehrzweckstreifens erfülle nicht die Sicherheitsbelange der Verkehrsteilnehmer. Die hier angesprochene und geforderte Herstellung eines baulich separierten Radweges sei nicht minder wichtig als der bereits für das Bauprogramm 2012 vorgesehene Radwegebau entlang der K 10 zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein.

Ergänzend hierzu führte Ausschussmitglied Harig an, dass auch die Stadt Dormagen ein erhebliches Interesse an einer zügigen Realisierung dieses Radweges entlang der K 12 habe.

 

Ausschussmitglied Demmer pflichtete dem Vortrag von Ausschussmitglied Frau Hugo-Wissemann ausdrücklich bei und unterstrich die auch aus Sicht seiner Fraktion gegebene Notwendigkeit, für diesen Streckenabschnitt der K 12 einen separaten Radweg anzulegen. Der kommunale Radwegebau dürfe keinesfalls zugunsten klassischer Straßenbauvorhaben ins Hintertreffen geraten.

 

Der zuvor vorgetragenen Kritik von Ausschussmitglied Demmer begegnete Landrat Petrauschke mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass das Kreisstraßenbauprogramm für das Jahr 2012 ausschließlich Radwegemaßnahmen beinhalte. Von einer Benachteiligung des Radwegebaus könne insoweit keine Rede sein.

Auch Ausschussmitglied Graf von Nesselrode wies die zuvorige Kritik als nicht berechtigt zurück.

 

 

Hiernach rief Ausschussvorsitzender Fischer zur Beschlussfassung über die Anträge sowie die Sitzungsvorlage der Verwaltung in folgender Reihenfolge auf:

 

  1. Vertagungsantrag von Ausschussmitglied Demmer zur K 37 n
  2. Antrag von Ausschussmitglied Christoph zur frühzeitigen Beantragung von Fördermitteln zur K 37n
  3. Vertagungsantrag von Ausschussmitglied Demmer zur K 9 n
  4. Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 16.01.2011 zum Radweg K 12
  5. Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung zum Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2013 – 2017 gemäß Sitzungsvorlage Nr. 66/1680/XV/2012