Sitzung: 24.05.2012 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/1802/XV/2012
Beschlussempfehlung:
Zu
A:
Vorschläge
der Verwaltung:
1.
Ab 01. Mai 2012 werden die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten
des Sachaufwands sowie die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes oder
Jugendlichen in der oben genannten Höhe festgesetzt.
2.
Für
Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten/Verschwägerten im Haushalt leben,
sind ab 01. Mai 2012 die vorgegebenen materiellen Aufwendungen des
Vollzeitpflegegeldes als pauschalierte Sozialhilfe zu zahlen.
Die
Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan – Produkt 060 363 011 - eingeplant.
Zu
B:
Vorschlag
der Verwaltung:
Nachgewiesene
Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung werden zur Hälfte
übernommen, höchstens jedoch mit einem Betrag in Höhe von bis zu 19,6 % des
einfachen Erziehungsbeitrages monatlich (ab 01.05.2012: 19,6% von 223,-- € =
43,71 €).
Die
Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan – Produkt 060 363 011 - eingeplant.
Protokoll:
Herr Dierselhuis erläuterte die Anpassung der Pflegesätze für die Vollzeitpflege. Es handele sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung. Lediglich die Sätze für die Verwandtenpflege seien frei regelbar. Mit einer Erhöhung von ca. 2 % sei die Änderung moderat ausgefallen.
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: