Protokoll:

Dezernent Stelten teilte mit, dass die Neufassung der Richtlinie „Heizkosten“ sich im Abstimmungsprozess mit den kreisangehörigen Kommunen sowie der ARGE befinde.

Während in der Vergangenheit Angemessenheitsgrenzen in Euro definiert worden seien, sei man der aktuellen Vorgabe der Rechtsprechung des Landessozialgerichts gefolgt und habe eine Nichtprüfungsgrenze eingeführt. Erst ab Erreichen dieser Grenze, die in Kilowattstunden gemessen wird, würden Heizkosten auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Damit sei man vom Energiepreis unabhängig. Auch liege die Nachweispflicht für die Angemessenheit jetzt nicht mehr originär beim Leistungsempfänger. Sofern jedoch die Nichtprüfungsgrenze um mehr als 30% überschritten werde, würden die Heizaufwendungen als unangemessen angesehen. Mit der Verfahrensumstellung sei eine wesentliche Belastung der Mitarbeiter verbunden, auch wenn die Prüfung so effizient und ökonomisch wie möglich gestaltet werde. Ferner sei mit deutlichen Mehrbelastungen des Haushalts zu rechnen.

Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich wies auf die Bedeutung der Einzelfallprüfung hin, etwa bei der Frage der baulichen Voraussetzungen, auch eine Belehrung über angemessenes Heizverhalten sei erforderlich.

Dezernent Stelten betonte nochmals, dass die Rechtsprechung umgesetzt werde, es aber nicht sein könne, dass Leistungsempfängern höhere Kosten zugestanden würden als vergleichbaren Privathaushalten zur Verfügung stehen. Es finde daher zwar eine Einzelfallprüfung statt, jedoch gebe es auch eine Kappungsgrenze.

Kreistagsmitglied Kresse begrüßte das Ziel, die Zahl der Widersprüche gering zu halten und die mit der Neuregelung verbundene Rechtssicherheit. Jedoch solle man in einem weiteren Schritt überlegen, wie mit der Kombination aus hohen Heizkosten mit niedrigen Kaltmieten umgegangen werden soll.

Kreistagsabgeordnete Servos ergänzte, dass bei der Prüfung der Wärmedämmung durchaus die Leistungsempfänger gefragt seien, sich mit berechtigten Forderungen an die Vermieter zu wenden.