Sitzung: 13.02.2013 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/2341/XV/2013
Protokoll:
Ausschussvorsitzender
Fischer erinnerte an den entsprechenden Beschluss vom 12.10.2011, mit dem die
Verwaltung beauftragt worden sei, die Überarbeitung und Fortschreibung des
Radverkehrskonzeptes an Kreisstraßen aus dem Jahre 2002 in Auftrag zu geben.
Dipl.-Ing. Lesch attestierte dem
Rhein-Kreis Neuss eingangs seines Vortrages über ein sehr umfangreiches und insgesamt hochwertiges
Radwegenetz zu verfügen. Nach nunmehr 10 Jahren seit Erstellung des im Jahre
2002 erarbeiteten Konzeptes sei eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung auf Grund
verschiedener Faktoren angezeigt. So sei seit 2002 bereits eine Vielzahl der
seinerseits empfohlenen Maßnahmen bis heute umgesetzt. Parallel hierzu hätten
sich die maßgeblichen gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien verändert, was
ebenso Eingang in die Aufgabenstellung gefunden habe.
Um dem Ziel einer weiteren Verbesserung des vorhandenen Radwegenetzes
näher zu kommen, sei zunächst eine sogenannte Schwachstellenanalyse am Bestand
vorgenommen worden sowie eine Bewertung zur notwendigen Priorisierung der in
Betracht kommenden Maßnahmen. Momentaner Schwerpunkt der Bearbeitung sei die
anstehende Beteiligung bzw. Abstimmung mit den 8 kreisangehörigen Städten und
Gemeinden.
Dipl.-Ing. Lesch stellte
besonders heraus, dass der enge fachliche Austausch mit Vertretern des ADFC
hilfreich und effizient gewesen sei.
Ziel des neuen Radverkehrskonzeptes 2013 werde eine nachvollziehbare
Prioritätenreihung künftiger Verbesserungs- und Ergänzungsmaßnahmen im
vorhandenen Radwegenetz sein. Man sei hierbei nicht ausschließlich auf rein
bauliche Maßnahmen fokussiert, sondern untersuche auch sonstige die
Radverkehrsqualität steigernde Möglichkeiten, wie etwa verbesserte
Lichtsignalschaltungen u. ä. .
Hervorzuheben sei schließlich, so
Dipl.-Ing. Lesch weiter, dass man im Rahmen der Erarbeitung des
Radverkehrskonzeptes auch – soweit möglich - die Verknüpfungen zu den
überörtlichen und landesweiten Radwegeverbindungen in die Untersuchung
einbezogen habe.
Nach weiterer detaillierter Schilderung zu Einzelpunkten der
durchgeführten Schwachstellenanalyse, zur vorgenommenen Auswertung von
Unfalldaten sowie zur vorläufigen Bewertungstabelle wies Dipl.-Ing. Lesch
nochmals auf das abschließende Beteiligungsverfahren mit den örtlichen Kommunen
hin.
Sobald die kommunale Abstimmung erfolgt sei, könne der Schlussbericht
zum neuen Radverkehrskonzept fertig gestellt und präsentiert werden.
Hinweis der Verwaltung:
Der in der Sitzung vorgestellte vorläufige Sachstandsbericht des
beauftragten Ing.-Büros Brilon, Bondzio, Weiser liegt der Niederschrift in
zusammengefasster Form bei
(Anlage 2).
Die Ausschussmitglieder Bäumken,
Demmer, Boestfleisch und Nesselrode sprachen sich - weitgehend
übereinstimmend - dafür aus, ungeachtet der unterschiedlichen
Baulastträgerschaften und Zuständigkeiten größeren Wert auf eine überörtlich vernetzte
Radverkehrsplanung zu legen.
Nachfragen der Ausschussmitglieder
Boestfleisch und Mertens zur vorgenommenen Gewichtung und Benotung sowie
insbesondere dazu, nach welchen Kriterien die Priorisierung vorgenommen worden
sei, beantwortete Dipl.-Ing. Lesch
dahingehend, dass dem Kriterium Sicherheit der größte Stellenwert beigemessen
werde. Daneben seien bei nicht vorhandenen Radwegen die Bevölkerungszahlen
(potenzielle Nutzer) sowie das jeweilige verkehrsliche Entwicklungspozenzial
maßgeblich. Die Ausschussmitglieder
Drüll und Wappenschmidt meldeten Klärungsbedarf an im Bezug auf die
vorgenommene Benotung einzelner Radwege. So sei in der vorgestellten Form nicht
nachvollziehbar, weshalb der erst vor wenigen Jahren fertig gestellte Radweg
entlang der
K 4 zwischen Glehn und Kleinenbroich lediglich mit der Note 4 bewertet
worden sei, obgleich sich diese Radwegeverbindung tatsächlich einem insgesamt
einwandfreiem Zustand befinde.
Dipl.-Ing. Lesch verwies hierzu
auf die differenziert zu betrachtende Methodik, die der jeweiligen Bewertung zu
Grunde liege. Im vorliegenden Fall bedeute die Note 4 nicht automatisch eine
Herabstufung des qualitativen Zustandes, sondern vielmehr ein Hinweis auf
mögliche Verbesserungen in der weiteren Netzverknüpfung.
Ausschussmitglied
Bäumken sowie Ausschussmitglied
Boestfleisch thematisierten im weiteren Verlauf der Erörterung nochmals die
ihrer Auffassung nach unzureichende Betrachtung des Gesamtradwegenetzes.
Landrat
Petrauschke wies darauf hin, dass sich der Kreis zunächst auf Grundlage der
ausgesprochenen Handlungsempfehlungen darauf zu konzentrieren habe, mit welchen
zur Verfügung stehenden Mitteln vorrangige Qualitätsverbesserungen im
Radwegenetz an Kreisstraßen zu erreichen seien. Verbesserungen seien hierbei
nicht ausschließlich auf bauliche Maßnahmen beschränkt, sondern könnten sich
beispielsweise auch auf kleinere Lückenschlüsse oder eine verbesserte
Verkehrsführung erstrecken.
Einen entsprechenden Wortbeitrag von Ausschussmitglied Bäumken aufgreifend, wonach eine ganzheitliche
Erfassung des Radwegenetzes im Kreisgebiet erfolgen solle, führte Landrat Petrauschke aus, dass dieses
Ansinnen zwar verständlich sei, jedoch bei realistischer Betrachtung kaum
praktikabel und zielführend. Vordringliche Aufgabe sei es, die gegebenen
Empfehlungen aufzugreifen und im Rahmen der verfügbaren Mittel die in eigener
Baulast stehenden Radwegeverbindungen zu verbessern bzw. auszubauen.
Ausschussmitglied
Holler erklärte,dass das beauftragte Radverkehrskonzept 2013 ein wesentlicher
Baustein für das Kreisstraßenbauprogramm in künftigen Jahren darstellt.
Ausschussmitglied
Demmer nahm Bezug auf den vom Land NRW gestarteten Planungswettbewerb für
Radschnellwege. Im Hinblick auf die bereits laufende Kooperation bzw.
Abstimmung zwischen den Städten Düsseldorf und Neuss hinsichtlich eines
regionalen Radschnellweges beidseits des Rheins sei die Kreisverwaltung
aufgefordert, in geeigneter Weise die Bemühungen der Stadt Neuss zu
unterstützen und im Hinblick auf den ausgelobten Wettbewerb mit dem Ziel einer
finanziellen Förderung sachdienlich zu begleiten.
Landrat
Petrauschke erklärte, man stehe bereits auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der
fahrradfreundlichen Städte und Kreise in Kontakt. Die enge Kooperation mit der
Stadt Düsseldorf sowie dem Kreis Mettmann stelle eine gute Grundlage für die
Sondierung bestimmter Radwegeverbindungen dar, die als Radschnellwege zum
Landeswettbewerb angemeldet werden könnten.
Ausschussmitglied
Hugo-Wissemann sprach sich dafür aus, angesichts der Kürze der Bewerbungsfrist
insbesondere solche Projekt zu unterstützen, die bereits planerisch vorbereitet
seien. Künftig sei beim Thema Radschnellwege auch eine interkommunale
Radwegeplanung zwischen Kreis und der angrenzenden Region Köln-Bonn
überlegenswert.
Dezernent
Mankowsky hob hervor, dass es in der erweiterten Region entsprechendes Potenzial
zur Schaffung von Radschnellwegen gäbe, sowohl in Richtung Düsseldorf wie auch
in Richtung Köln. Die Verwaltung werde weiterhin entsprechend sondieren, um
Möglichkeiten zur Beschleunigung des Radverkehrs zu schaffen.
Weitere Wortmeldungen zum Radverkehrskonzept sowie zum Landeswettbewerb
für Radschnellwege lagen nicht vor.
Die Verwaltung, so Ausschussvorsitzender
Fischer abschließend, werde den Ausschuss in der Oktobersitzung 2013 weiter
zu den besprochenen Themen informieren.