Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff erinnert an ein Jahrhunderthochwasser am Jüchener Bach und vertritt die Auffassung, dass daher der Jüchener Bach in der vorliegenden Hochwassermanagement-Richtlinie zumindest erwähnt werden solle. Herr Clever antwortet, dass es in der Tat ein von der Bezirksregierung Düsseldorf festgesetztes Überschwemmungsgebiet für den Jüchener Bach gebe. In der Hochwassermanagement-Richtlinie würden allerdings nur die Gewässer aufgeführt, an denen es ein signifikant hohes Risiko für Überschwemmungen gebe und dieses habe das Land NRW für den Jüchener Bach halt nicht festgestellt.