Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Planungen zum Ausbau für Kinder unter 3 Jahren zu.

Das Ziel des Kinderförderungsgesetzes zum Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahre 2013 wird vom Jugendhilfeausschuss uneingeschränkt geteilt.

Entsprechend des Entschließungsantrags an den Landtag soll für 50 % der Zweijährigen bis zum Jahre 2010 ein Platz in einer Tageseinrichtung/Tagespflegestelle vorgehalten werden. Als Planungsziele werden festgesetzt:

 

-               Bedarfsquote für Zweijährige beträgt 50 % zum 01.08.2010,

-               Bedarfsquote für Einjährige beträgt 35 % zum 01.08.2013,

-               Bedarfsquote für unter Einjährige beträgt 10 % zum 01.08.2013.

 

Die Verwaltung wird jährlich über die Entwicklung des Platzangebotes und die Nachfrage von Kleinkindplätzen berichten, um ggf. Anpassungen an geänderte Bedarfe vornehmen zu können.

 


Protokoll:

In einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) stellte Herr Zohren das Konzept zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes vor. Für den Jugendamtsbereich des Rhein-Kreises Neuss werden danach folgende Platzangebote geschaffen werden:

 

·         unter 1-jährige Kinder 10 %

·         unter 2-jährige Kinder 35 %

·         unter 3-jährige Kinder 50 %

Nach derzeitiger Berechnung sind in 2013  472 Plätze im U3 Bereich vorzuhalten.

 

Im Anschluss erkundigte sich Frau Quellmann über die Umsetzung des Konzeptes in die Praxis.

 

Herr Dierselhuis antwortete, dass die Umsetzung einrichtungsspezifisch und nach dem jeweiligen Bedarf erfolge. Hierbei werden zunächst die Umwandlungsmöglichkeiten bestehender Einrichtungen ausgenutzt werden. Das Konzept und der bisher ermittelte Bedarf seien mit den Städten und Gemeinden abgestimmt und die örtlichen Bauämter seien in die Bauplanung mit einbezogen gewesen.

 

Herr Wappenschmidt begrüßte das vorgestellte Konzept und den bisherigen Stand der Umsetzung im Rahmen der Familienpolitik von Bund und Land und der gesetzlichen Vorgaben. Eine möglichst zeitnahe Umsetzung sei wünschenswert.

 

Herr Lonnes bestätigte, dass eine zeitnahe Umsetzung vorgesehen sei. Für 16 Maßnahmen wurden 2.4 Millionen Euro als Mittel veranschlagt. Entsprechende Anträge wurden termingerecht beim Landesjugendamt in Köln gestellt. Beginn der Baumaßnahmen sei voraussichtlich 2009.

 

Auf Nachfrage von Herrn Boland teilte Herr Lonnes mit, dass es das Ziel sei, das Konzept, losgelöst von den derzeitigen Förderschlüsseln, bedarfsgerecht umzusetzen. Nach Möglichkeit solle auch eine Kinderbetreuung über 25 Wochenstunden hinaus gewährleistet sein, um den Eltern und gerade auch den allein erziehenden Müttern und Vätern ein flexibles Betreuungsangebot bieten zu können. Insgesamt handele es sich bei den neuen Betreuungsangeboten um eine neue Herausforderung und eine entsprechende Qualifizierung der Erzieher/innen sei unumgänglich um nicht nur eine flexible, sondern auch eine hochqualifizierte Betreuung gewährleisten zu können.

 

Frau Schöttgen wies darauf hin, dass der finanzielle Druck auf Familien und gerade auf alleinerziehende Mütter heutzutage immens wäre und es deshalb vor allem darauf ankäme, den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren möglichst genau zu ermitteln.

 

Abschließend betonte Herr Lonnes die Wichtigkeit der Qualität der Kinderbetreuung. In Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen sei man auf einem guten Weg und habe zwar bereits eine Menge erreicht, aber es sei auch noch sehr viel zu tun. Deshalb denke der Rhein-Kreis Neuss derzeit intensiv über wissenschaftlich fundierte Weiterbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher nach.

 

Im Anschluss fasste der Kreisjugendhilfeausschuss den folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig