Sitzung: 22.05.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/3217/XV/2014
Beschlussempfehlung:
Der
Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe
von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2014 ein Zuschuss des
Kreisjugendamtes in Höhe von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00
€, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014, gewährt.
Die Verwendung des
Zuschusses ist bis zum 31.3.2015 nachzuweisen.
Die Mittel sind im
Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Protokoll:
Es fanden keine Wortmeldungen statt.
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: