Beschlussempfehlung:

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2014 ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2015 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

 


Protokoll:

Es fanden keine Wortmeldungen statt.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: