Beschlussempfehlung:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten der Spielgruppe in Jüchen, Alleestraße für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 ein freiwilliger Zuschuss des Kreisjugendamtes in Form einer Pauschale in Höhe von 447,50 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 157,00 €, ergibt zusammen 604,50 €, gewährt. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014 gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2015 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.


 


Protokoll:

Herr Boland teilte mit, dass er an der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3.3 nicht teilnehmen werde. Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, ließ der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: