Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes berichtete, dass der Landtag ein Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW beschlossen habe, welches sich erstmalig mit dem Umgang und der Langzeitarchivierung von digitalen Daten beschäftige. Im Zusammenhang mit der elektronischen Archivierung werde zudem geregelt, dass die kommunalen Archive Serviceleistungen des Landesarchivs in Anspruch nehmen können, was für die Umsetzung des großangelegten Landesprojekts „Digitales Archiv NRW“ bedeutsam sei. Der Landschaftsverband Rheinland werde hierzu in Kürze ein Angebot unterbreiten. Damit würden zusätzliche Kosten auf den Rhein-Kreis Neuss zukommen.

 

Herr Dr. Schröder ergänzte, mit dieser Gesetzesänderung würden sich die Regelungen für kommunale Archive den Regelungen für das Landesarchiv weiter annähern. Für die Kommunalverwaltungen seien Regelungen zur digitalen Langzeitsicherung dringend erforderlich, so erfolge z.B. die Katasterverwaltung beim Rhein-Kreis Neuss nur noch digital. Unter Bezugnahme auf das Landesprojekt „Digitales Archiv NRW“ erläuterte Herr Dr. Schröder den Projektantrag der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Archive im Rhein-Kreis Neuss zur Verfilmung und Digitalisierung der Standesamtsregister der Archive im Rhein-Kreis Neuss, der für 2015/16 beim Landschaftsverband Rheinland gestellt worden sei sowie die in Aussicht gestellte Unterstützung durch den Kreisheimatbund Neuss e.V..

 

Frau Broll bekräftigte, das „Digitale Archiv“ sei nützlich und notwendig. Sie sei jedoch skeptisch, dass das Angebot des Landschaftsverbandes Rheinland für die Kommunen finanzierbar sei. Hier sollte noch ein weiteres Angebot der ITK Rheinland eingeholt werden.

 

Herr Lonnes legte dar, dass zunächst das Angebot des Landschaftsverbandes Rheinland vorliegen und geprüft werden müsse. Im Rahmen dieser Prüfung würden auch Alternativen untersucht werden.