Ausschussvorsitzender Fischer merkte einleitend an, es sei erfreulich, dass die Vorbereitungen für diese enorm wichtige Straße soweit gediehen seien, dass nach erfolgter Auftragsvergabe noch im Laufe dieses Jahres mit ersten Bauaktivitäten vor Ort gerechnet werden könne. Der Vorlage entnehme er, dass bei planmäßiger Bauabwicklung die Verkehrsfreigabe der K 37 n zur Jahresmitte 2016 vorgesehen sei.

 

Von Ausschussmitglied von Nesselrode erfolgte der kritische Einwand, dass es seines Erachtens angebracht gewesen wäre, wenn sich das Land NRW – wie ursprünglich vorgesehen – an den Projektkosten mit öffentlichen Fördermitteln beteiligt hätte. Dass dies nicht der Fall sei, nehme er unverändert mit Befremden zur Kenntnis.

 

Ausschussmitglied Dr. Will vertrat die Auffassung, dass die K 37 n in ihrer Funktion als Umgehungsstraße und in Hinblick auf die ihr zukommende Verkehrsbedeutung durchaus vom Land hätte bezuschusst werden können. Die Förderrichtlinien böten hierzu ausreichend Auslegungsspielraum. Wenn sich das Land NRW darauf zurückziehe, als Fördervoraussetzung die Beseitigung des Bahnüberganges zu fordern, verkenne es die örtlichen Gegebenheiten und die im Rahmen eines Variantenvergleichs belegte verkehrliche Notwendigkeit, den bestehenden Bahnübergang beibehalten zu müssen.

 

Ausschussmitglied Holler erklärte, er hätte sich in diesem konkreten Fall eine flexiblere Anwendung der Förderrichtlinien zugunsten des Kreises gewünscht. Um so mehr sei es zu begrüßen, dass der Rhein-Kreis Neuss einen weiteren finanziellen Beitrag – über seinen eigentlichen Eigenanteil hinausgehend – leiste und den Wegfall der Fördermittel zu kompensieren helfe.