Sitzung: 29.10.2014 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0268/XVI/2014
Ausschussvorsitzender
Fischer merkte
einleitend an, es sei erfreulich, dass die Vorbereitungen für diese enorm
wichtige Straße soweit gediehen seien, dass nach erfolgter Auftragsvergabe noch
im Laufe dieses Jahres mit ersten Bauaktivitäten vor Ort gerechnet werden
könne. Der Vorlage entnehme er, dass bei planmäßiger Bauabwicklung die
Verkehrsfreigabe der K 37 n zur Jahresmitte 2016 vorgesehen sei.
Von
Ausschussmitglied von Nesselrode
erfolgte der kritische Einwand, dass es seines Erachtens angebracht gewesen wäre,
wenn sich das Land NRW – wie ursprünglich vorgesehen – an den Projektkosten mit
öffentlichen Fördermitteln beteiligt hätte. Dass dies nicht der Fall sei, nehme
er unverändert mit Befremden zur Kenntnis.
Ausschussmitglied Dr.
Will vertrat die
Auffassung, dass die K 37 n in ihrer Funktion als Umgehungsstraße und in
Hinblick auf die ihr zukommende Verkehrsbedeutung durchaus vom Land hätte
bezuschusst werden können. Die Förderrichtlinien böten hierzu ausreichend
Auslegungsspielraum. Wenn sich das Land NRW darauf zurückziehe, als
Fördervoraussetzung die Beseitigung des Bahnüberganges zu fordern, verkenne es
die örtlichen Gegebenheiten und die im Rahmen eines Variantenvergleichs belegte
verkehrliche Notwendigkeit, den bestehenden Bahnübergang beibehalten zu müssen.
Ausschussmitglied
Holler erklärte, er
hätte sich in diesem konkreten Fall eine flexiblere Anwendung der
Förderrichtlinien zugunsten des Kreises gewünscht. Um so mehr sei es zu
begrüßen, dass der Rhein-Kreis Neuss einen weiteren finanziellen Beitrag – über
seinen eigentlichen Eigenanteil hinausgehend – leiste und den Wegfall der
Fördermittel zu kompensieren helfe.