Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

a) Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 5. Änderung des Landschaftsplanes III Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – .

 

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 5. Änderung des LP III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert, Herr Wappenschmidt und Frau Hugo-Wissemann kritisieren eingangs, dass in den Landschaftsplänen insbesondere in den schwarz-weiß kopierten „Vorher- und Nachher- Darstellungen“ einige Details nur schwerlich zu erkennen seien. Herr Große sagt zu, zukünftig mittels textlicher Erläuterungen und vor allem graphischer Darstellungen, z. B. durch Pfeil- und/oder Kreismarkierungen, Abhilfe zu schaffen. Frau Fayaz und Vorsitzender Herr Markert schlagen des Weiteren vor, zukünftig bei Bedarf die kartographischen Grundlagen in den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses auf die Leinwand zu projizieren.

 

Herr Große ergänzt, dass alles Kartenmaterial farbig auf der Rhein-Kreis Neuss Seite im Bürgerinfoportal im Internet mit all den bekannten Möglichkeiten wie z. B. der Zoom-Funktion abgerufen werden könne.

 

Herr Wappenschmidt schlägt vor, alte und neue Textformulierungen zukünftig nebeneinander darzustellen. Herr Dr. Kalthoff wünscht sich klarere Formulierungen, z. B. „darf nicht“ statt „soll nicht“. Er erkundigt sich zu den Kontrollen. Landrat Petrauschke informiert, dass die Untere Landschaftsbehörde und die Landschaftswarte kontrollieren und sicher stellen, dass die Vorgaben auch eingehalten werden.

 

Herr Wappenschmidt weist auf die Stellungnahme der Handwerkskammer und die befürchteten Einschränkungen für einen Handwerksbetrieb hin. Herr Große antwortet, dass dieser Betrieb von der Änderung des Landschaftsplanes nicht betroffen sei, da er weder im Naturschutz- noch im Landschaftsschutzgebiet liege. Frau Fayaz regt an, die Anleinpflicht für Hunde zu lockern. Herr Große gibt zu bedenken, dass in den Schutzgebieten Störungen z. B. für seltene Tierarten durch frei laufende Hunde verhindert werden müssen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen