Beschluss:

Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2014 nach 2015 zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnis und den Finanzplan 2015 zur Kenntnis.