Sitzung: 01.06.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/0671/XVI/2015
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Lonnes fasste
die Kernaussagen des Berichtes kurz zusammen. Zu den einzelnen
Unterstützungsbedarfen teilte er mit, dass die Schülerzahl an den Förderschulen
im Bereich geistige Entwicklung stabil geblieben sei. Der Höhepunkt der
Schülerzahlen im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung scheine überschritten.
Im Bereich Sprache stabilisierten sich die Schülerzahlen ebenfalls, während im
Bereich Lernen stark rückläufige Tendenzen sichtbar seien.
Im Einzugsgebiet
des Landschaftsverbandes Rheinland sei in den letzten beiden Jahren die Anzahl
der Schülerinnen und Schüler, die aus dem Kreisgebiet kämen, relativ konstant. Die
Anzahl der Empfänger von Integrationshilfe und die Höhe der Leistungen,
insbesondere im Bereich des SGB XII – Sozialhilfe – sei weiterhin stark angestiegen.
Schließlich wies Herr
Lonnes darauf hin, dass trotz Neufassung von § 19 Abs. 5 – 7 Schulgesetz NRW,
wonach die Schule einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung in der Regel
erst nach dem Ablauf des zweiten Schuljahres stellen könne, die Zahl der Anträge
auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs weiterhin
konstant bei rund 600 im Jahr lägen. Diese Anträge werden nunmehr von den
Eltern gestellt.