Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung für den Bereich der vollstationären Pflege für das Jahr 2016 folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss“ der Institute for Health Care Buisness GmbH vom November 2014 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären. Der Kreistag stellt fest, dass der im Gutachten prognostizierte Überhang an stationären Pflegeplätzen bei kreisweiter Betrachtung im November 2015 auch tatsächlich gegeben ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Abs. 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für diese Einrichtung auf der Grundlage der örtlich verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.“


Protokoll:

Vorsitzender Dr. Klose verwies auf die Tischvorlage.

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel, erläuterte Kreisdirektor Brügge, dass die Beschlussempfehlung derjenigen aus dem letzten Jahr entsprechen würde.

Das APG sehe hier eine jährliche Beschlussfassung vor.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig