Beschluss:

Der Kreistag lehnt den Antrag der FKG Kreistagsfraktion vom 09.03.2016 zur Aufstellung eines zweiten Veränderungsnachweises zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 ab.


Protokoll:

Kreisdezernent Ingolf Graul merkte zu den Ausführungen von Kreistagsabgeordnetem Dr. Johannes Georg Patatzki an, dass der Bund über das Kommunalinvestitionsfördergesetz den Städten und Gemeinden Geld zur Verfügung stellt. Ursprünglichen waren dort Mittel für konsumtive Zwecke erwartet worden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wurden diese Mittel aber investiv gegeben, sodass sie deshalb auch investiv veranschlagt werden müssten. Die Mittel könnten daher nicht zur Senkung des Umlagebedarfs herangezogen werden, so Kreisdezernent Ingolf Graul weiter.

 

Kreisdezernent Ingolf Graul führte weiter aus, dass im Haushaltsplan nachzulesen sei, dass auf die sogenannte Grundbeteiligung des Bundes, in Höhe von 26,4 %, nochmal 3,7 % für die sogenannte Übergangsmilliarde dazugerechnet werde. Dazu kämen nochmal 1,2 % Bundeserstattungsanteil für die Verwaltungskosten der Aufgaben nach dem BuT, die auch im Haushaltsplan veranschlagt wurden, erklärte Kreisdezernent Ingolf Graul abschließend.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Johannes Georg Patatzki betonte, dass seine Fraktion den Grundsatz „Kontenwahrheit / Kontenklarheit“ vertrete, der sich hier nicht erfülle. Er merkte weiter an, dass durch die Auflistung der Produktgruppen keine Transparenz zu erkennen sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke rief zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

41 Nein-Stimmen (31 CDU, 6 FDP, 3 UWG/Die Aktive, LR)

14 Ja-Stimmen (8 Bündnis 90/Die Grünen, 3Die Linke, 2 FKG, 1 Zentrum)

18 Enthaltungen (17 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen)