Sitzung: 12.05.2016 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1320/XVI/2016
Protokoll:
Kreisdirektor
Brügge verwies auf die ausführliche Vorlage und trug die aktuellen Zahlen mit
Stand 01.05.2016 vor (Anlage).
4.418 zugewiesene
und 2860 anerkannte Flüchtlinge im Bezug von SGB II-Leistungen leben derzeit im
Rhein-Kreis Neuss.
Die in der
Tischvorlage als geplant beschriebenen Änderungen des Landes NRW zum
Flüchtlingsaufnahmegesetz, seien zwischenzeitlich am 11.05.2016 in dieser Form
durch den Landtag beschlossen worden.
Kritisiert werde
hier aus dem kommunalen Bereich, dass diesem Gesetz schon zu Jahresbeginn
überholte und zu niedrig angesetzte Flüchtlingszahlen zugrunde liegen. Auch sei
es nicht nachvollziehbar, dass die Mittelverteilung nicht aufgrund der Ist-
Zahlen erfolge, sondern zu 90 % nach Einwohnern und zu 10 % nach Fläche.
Hierdurch seien insbesondere die kreisfreien Städte im Vorteil, die bislang
weniger Flüchtlinge aufgenommen haben.
Er berichtete,
dass zum Landesförderprogramm „Komm an“ 15 Einzelanträge aus 7 Kommunen vorgelegt worden seien. Diese befänden sich
in der abschließenden Prüfung. Er gehe davon aus, dass bis auf 12.000 € alle
Mittel aus dem Programm abgerufen werden können.
Sobald die
Bewilligungsbescheide vorliegen, werde über die geplanten Programme berichtet.
Kreistagsabgeordneter
Bartsch fragte, ob im Rhein-Kreis Neuss ausreichend Plätze für die verpflichtend zu besuchenden
Integrationskurse vorhanden seien.
Kreisdirektor
Brügge erläuterte, dass man hier noch in der Abklärung mit dem BAMF sei.
Zurzeit lägen ihm hierüber noch keine ausreichenden Informationen vor.
Kreistagsmitglied
Stein-Ulrich fragte, ob in den Arbeitsmarkt-Maßnahmen ausreichend Plätze
vorhanden seien.
Kreisdirektor
Brügge erklärte, dass die Maßnahmen des Integration Point ausschließlich für
Flüchtlinge zusätzlich aufgelegt worden seien, auch wenn die Programme zum Teil
an sich bereits bekannt seien. Hinsichtlich der Anzahl der Plätze sei man im
ständigen Kontakt mit dem Integration Point und werde bei Bedarf nachsteuern.