Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert verweist auf die detaillierten Informationen in den Sitzungsunterlagen. Herr Dr. Kalthoff führt aus, dass sich im Nordkanal ca. 40.000 Tonnen Schlamm befinden, von denen 28.000 t ausgekoffert werden müssten. Nun habe er von einem OVG-Urteil erfahren, wonach Schlammentnahmen unterhalb 20.000 t noch als Pflegemaßnahmen gelten, über 20.000 t allerdings als Gewässerausbau. Herr Dr. Kalthoff kritisiert dieses Urteil. Herr Mankowsky fasst die Informationen aus der Tischvorlage (Anlage 2) zusammen. So habe am 2. Juni 2016 ein Informations- und Abstimmungsgespräch beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) stattgefunden. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur ökologischen Entwicklung des Nordkanals sei inzwischen erteilt. Ein Berichtsentwurf werde bis Mitte Oktober vorliegen. Dann werde auch die Grundwasserkommission tagen. Herr Mankowsky erinnert daran, dass es sich beim Nordkanal auch um ein bedeutendes Bodendenkmal handle und betont, dass nur eine ökologische Aufwertung des Nordkanals förderfähig sei, nicht alleine dessen Entschlammung.