Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Jüchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Kosten für die Umbaumaßnahme und für die Inneneinrichtung der Gruppe Gartenstraße 13 in Jüchen, angegliedert an die kommunale Kindertageseinrichtung Weststraße in Hochneukirch, ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 79.250,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 158.500,00 € gewährt.

 

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 und für die Inneneinrichtung 10 Jahre.

Die Mittel sind nicht im Haushalt 2016 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant. Die Ausgaben werden durch Mehreinnahmen im Bereich der Landesmittel für den U3-Ausbau gedeckt.

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: