Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 


Protokoll:

Herr Rosellen verwies zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die beiden Tischvorlagen, welche dem Protokoll als Anlage beigefügt sind. Anschließend stellte er den Bericht der Verwaltung zur Diskussion.

In Bezug zur Anfrage der „Initiative gemeinsam leben & lernen e.v. (i g l l) erkundigte sich Herr Becker wie die Praxis für Kinder mit Behinderung (§ 35a SGB VIII) im Kreisjugendamt gehandhabt wird. Frau Klein antwortete, dass im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes insgesamt lediglich 7 Fälle dieser Art vorliegen, davon wird in 3 Fällen eine Hilfe für den Nachmittagsbereich in der OGS gewährt. Das Jugendamt betrachte jeden Fall individuell. Eine generelle Ablehnung der Inklusionsassistenz im Nachmittagsbereich finde nicht statt, der Bedarf werde individuell in einem Hilfeplan ermittelt. Herr Schmitz befürwortete diese Praxis.

 

Herr Rosellen merkte an, dass es sich um ein kompliziertes Thema handele und hier nur aus dem Blickwinkel des Jugendamt betrachtet werden könne.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Wappenschmidt antwortete Herr Lonnes, dass die Verwaltung „i g l l“ eine entsprechende Antwort bzw. eine Abschrift des Protokolls auf die von dem Verein gestellte Anfrage zukommen lassen werde.