Protokoll:

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass die ersten Ergebnisberichte der Prüfungen durch die WTG-Behörde über die Internetseite des Rhein-Kreises Neuss abrufbar seien. Abgesehen von der gesetzlichen Vorgabe erhoffe man sich durch die Ergebnisberichte bessere Anhaltspunkte für die Pflegequalität der Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu den vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vergebenen Pflegenoten. Häufig würden sich diese im Bereich „gut“ bis „sehr gut“ bewegen und mehrere Bewertungsbereiche zusammenfassen, so dass die Pflegequalität nicht im Vordergrund stehe.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose begrüßte die hierdurch zu erzielende höhere Objektivität bei der Bewertung der Pflegeeinrichtungen.