Beschluss:

Der Kreistag bestätigte einstimmig die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates aus der frühzeitigen Beteiligung zur 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beauftragte die Verwaltung gem. § 27 a und § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) mit der Erarbeitung des Entwurfes der 8. Änderung LP I – Neuss – und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens.