Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Berichtszeitraum September/Oktober 2016 zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Wolfgang Wappenschmidt merkte an, dass auch im Rhein-Kreis Neuss mit Erdkabeln gearbeitet werden solle, falls dies technisch umsetzbar sei. Vor allem in eng bebauten Gebieten sei dies die bessere Lösung als eine Freileitung. Eine Hochspannungsleitung käme vor allem in landwirtschaftlich genutzten Räumen in Betracht, da hier eine Erdverkabelung ein sehr großer Eingriff in die Bodenstruktur darstelle. Er bat daher die Verwaltung, nochmal Kontakt zu dem Netzbetreiber aufzunehmen und auf Grundlage der neuen Bewertung nachzufragen, ob im Kreisgebiet auf eine Erdverkabelung umgestiegen werden könne und falls nicht, warum dies abgelehnt werde.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel stimmte den Ausführungen von Kreistagsabgeordneten Wolfgang Wappenschmidt zu und erklärte, dass es ein Gesetz gebe, welches regele, dass in der Nähe von Wohnbebauungen Erdkabel verlegt werden müssten, außer dort wo die Trassen schon vorhanden seien.

 

2. stellvertretender Landrat Horst Fischer legte dar, dass in dichter Wohnbebauung geprüft werden müsse, ob dort Erdkabel verlegt werden könnten. Außerhalb der Wohnbebauung seien Hochspannungsleitungen eher angebracht.

 

Kreistagsabgeordneter Rolf Kluthausen widersprach Kreistagsabgeordneten Horst Fischer insofern, dass es eine klare Regelung zum Thema Erdverkabelung geben müsse.

Eine Erdverkabelung sei auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, merkte Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich an.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke kündigte an, dass eine erneute Antwort bei den Netzbetreibern abgefragt werde. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte unter anderem mit, dass die Bereitschaft der Bürger, eine reine Erdverkabelung zu erhalten nicht auf allgemeine Zustimmung treffe. Es gebe problematische Bereiche, wie beispielsweise Friedhöfe, wo eine Erdverkabelung nicht wünschenswert sei.