Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2018 - 2020 zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Landrat
Petrauschke verwies auf das der Einladung beigefügte Schreiben der
Bürgermeister vom 23.01.2017 sowie die Darstellung der Gesamtfinanzsituation
2017. Er führte aus,
dass bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 28.03.2017 auf der Basis von
insbesondere neueren Ergebnissen aus dem Sozialbereich ein endgültiger Betrag
ermittelt wird, der nach Einschätzung der Verwaltung nicht über die Kreisumlage
erhoben werden müsse.
Damit komme man dem
Versprechen nach, dass saldierte Überschüsse, sofern erkennbar, nicht erhoben
werden. Gleiches gelte auch für den Betrag, der möglicherweise noch vom
Landschaftsverband erwartet wird.
Kämmerer Graul nahm
Bezug auf die mit der Einladung vorgelegten Erläuterungen zur Fortschreibung
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2018 – 2020 gem. § 9 GemHVO sowie die
entsprechende Tischvorlage mit den aktualisierten Werten für die Prognose des
Jahresergebnisses 2016.
Nach derzeitigem
Stand müsse beim Jahresergebnis 2016 - ohne noch vorzunehmende
Jahresabschlussbuchungen – mit einem Jahresfehlbetrag von rund 2,6 Mio.
gerechnet werden. Dieser Betrag werde sich jedoch vermutlich noch durch die
erforderliche Auflösung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und
Rückstellungen, die Zuordnung der Sonderposten und insbesondere durch die noch
vorzunehmende Bewertung der Forderungen von Sozialhilfedarlehen verändern.
Hinsichtlich der
Prognose für den Haushalt 2017 führte Herr Graul unter Hinweis auf das
Schreiben der Bürgermeister vom 23.01.2017 aus, dass in der Prognoseberechnung
des Kreises der Mehrertrag i.H.v. 2,2 %
Bundesbeteiligung KdU nicht eingeplant wurde. Es handelt sich hierbei um
die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten, die
nachträglich „spitz“ abgerechnet werden müssen und deshalb in der
Erfolgsrechnung zu keinem Überschuss führen (können).
Für die Sitzung des
Kreistages am 28.03.2017 sollen weitere Aktualisierungen der Prognoseberechnung
erfolgen, damit auf dieser Basis dem Kreistag ein Beschlussvorschlag bezüglich
der Höhe der Nichterhebung der Kreisumlage unterbreitet werden könne.
Auf Anfrage von Frau
Stein-Ulrich, ob es schon Neuigkeiten bezüglich der Bereitstellung von Mitteln
seitens des Landes für die Stiftung Schloss Dyck und den Hotelumbau gäbe,
teilte Herr Petrauschke mit, dass bis jetzt noch keine Förderungszusage erfolgt
sei.
Frau Hugo-Wissemann fragte nach, ob jedes Haushaltsjahr mit Abweichungen beim Aufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu rechnen sei.
Herr Graul erläuterte, dass die RVK auf der Basis der von der Heubeck AG ermittelten Zahlen den o.g. Aufwand ermittelt. 2015 sei es zu einer großen Differenz aufgrund rückwirkender Besoldungserhöhungen, die nicht unerheblich waren, gekommen.
Seit Mitte Februar 2017 lägen konkrete Zahlen für die Planung vor, der Aufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen sei daher besser planbar. Für die Zukunft sei weiterhin mit hohen Werten zu rechnen.
Herr Rainer Thiel informierte darüber, dass seine Partei ausdrücklich die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht zustimmend zur Kenntnis, sondern lediglich zu Kenntnis nehme. Er käme zu anderen Ergebnissen als die Verwaltung und werde für die Sitzung des Kreistags einen entsprechenden Antrag vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig