Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und

Finanzplanung 2018 - 2020 zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Herr Landrat Petrauschke verwies auf das der Einladung beigefügte Schreiben der Bürgermeister vom 23.01.2017 sowie die Darstellung der Gesamtfinanzsituation 2017.                   Er führte aus, dass bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 28.03.2017 auf der Basis von insbesondere neueren Ergebnissen aus dem Sozialbereich ein endgültiger Betrag ermittelt wird, der nach Einschätzung der Verwaltung nicht über die Kreisumlage erhoben werden müsse.

Damit komme man dem Versprechen nach, dass saldierte Überschüsse, sofern erkennbar, nicht erhoben werden. Gleiches gelte auch für den Betrag, der möglicherweise noch vom Landschaftsverband erwartet wird.

 

Kämmerer Graul nahm Bezug auf die mit der Einladung vorgelegten Erläuterungen zur Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2018 – 2020 gem.                          § 9 GemHVO sowie die entsprechende Tischvorlage mit den aktualisierten Werten für die Prognose des Jahresergebnisses 2016.

Nach derzeitigem Stand müsse beim Jahresergebnis 2016 - ohne noch vorzunehmende Jahresabschlussbuchungen – mit einem Jahresfehlbetrag von rund 2,6 Mio. gerechnet werden. Dieser Betrag werde sich jedoch vermutlich noch durch die erforderliche Auflösung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen, die Zuordnung der Sonderposten und insbesondere durch die noch vorzunehmende Bewertung der Forderungen von Sozialhilfedarlehen verändern.

Hinsichtlich der Prognose für den Haushalt 2017 führte Herr Graul unter Hinweis auf das Schreiben der Bürgermeister vom 23.01.2017 aus, dass in der Prognoseberechnung des Kreises der Mehrertrag i.H.v. 2,2 %  Bundesbeteiligung KdU nicht eingeplant wurde. Es handelt sich hierbei um die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten, die nachträglich „spitz“ abgerechnet werden müssen und deshalb in der Erfolgsrechnung zu keinem Überschuss führen (können).

Für die Sitzung des Kreistages am 28.03.2017 sollen weitere Aktualisierungen der Prognoseberechnung erfolgen, damit auf dieser Basis dem Kreistag ein Beschlussvorschlag bezüglich der Höhe der Nichterhebung der Kreisumlage unterbreitet werden könne.

Auf Anfrage von Frau Stein-Ulrich, ob es schon Neuigkeiten bezüglich der Bereitstellung von Mitteln seitens des Landes für die Stiftung Schloss Dyck und den Hotelumbau gäbe, teilte Herr Petrauschke mit, dass bis jetzt noch keine Förderungszusage erfolgt sei.

 

Frau Hugo-Wissemann fragte nach, ob jedes Haushaltsjahr mit Abweichungen beim Aufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu rechnen sei.

Herr Graul erläuterte, dass die RVK auf der Basis der von der Heubeck AG ermittelten Zahlen den o.g. Aufwand ermittelt. 2015 sei es zu einer großen Differenz aufgrund rückwirkender Besoldungserhöhungen, die nicht unerheblich waren, gekommen. 

Seit Mitte Februar 2017 lägen konkrete Zahlen für die Planung vor, der Aufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen sei daher besser planbar. Für die Zukunft sei weiterhin mit hohen Werten zu rechnen.

Herr Rainer Thiel informierte darüber, dass seine Partei ausdrücklich die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht zustimmend zur Kenntnis, sondern lediglich zu Kenntnis nehme. Er käme zu anderen Ergebnissen als die Verwaltung und werde für die Sitzung des Kreistags einen entsprechenden Antrag vorlegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig