Beschluss:

Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäߧ  22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2016 nach 2017 zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnis und den Finanzplan 2017 zur Kenntnis.