Sitzung: 13.12.2017 Kreistag
Vorlage: 68/2413/XVI/2017
Beschluss:
Der Kreistag
fasst folgenden Beschluss:
Erste Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 13.12.2017 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 172,39 Euro / Mg
§ 2
§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3)
Die
Gebühr nach § 1 Nr. 2 (Kleinanlieferungen) beträgt 10,00 Euro je Anlieferung.
Davon abweichend werden Kleinanlieferungen, die ausschließlich
Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe, Kartonagen und
Metallschrott enthalten, kostenlos angenommen.
Im folgenden Umfang werden Kleinanlieferungen angenommen:
a.
Pkw-Altreifen mit bzw. ohne Felge
bis zu 5 Stück pro Tag und Anlieferer
b.
Gefährliche Abfälle bis 20 kg pro
Tag und Anlieferer
c.
Elektroaltgeräte in
haushaltsüblichen Mengen
d.
Zusätzlich zu a., b. und c.: alle
übrigen Abfälle, soweit nicht eines der nachfolgenden Kriterien überschritten
wird:
·
die tägliche Anlieferung der
übrigen Abfälle darf je Anlieferer nicht mehr als 1 m³ betragen,
·
die tägliche Anlieferung der
übrigen Abfälle darf je Anlieferer nicht mehr als 200 kg betragen.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig