Sitzung: 14.03.2018 Kreisausschuss
Vorlage: 010/2598/XVI/2018
Protokoll:
Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke erklärte, dass es zur Errichtung eines Haltepunktes grundsätzlich
einer Klärung der Kostenfrage bedürfe. Die Stadt Neuss habe bei Gründung der
RegioBahn großen Wert darauf gelegt, dass die Anzahl der Haltepunkte in der
Stadt Neuss nicht größer werde, weil sich die Beteiligung an den Kosten nach
der Gesamtzahl der Haltepunkte richte. Das Bestreben doch einen Haltepunkt zu
errichten sei schon alt, aber es sei im Endeffekt bis heute keine Erklärung der
Stadt/Stadtwerke Neuss vorhanden, dass die zusätzlich entstehenden
Betriebskosten, die bei ca. 70.000 € /Jahr liegen dürfen, dauerhaft übernommen
werden. Die Stadt Neuss müsse eine Planung darüber vorlegen, wie dieser
Haltepunkt entsprechend angebunden werde.
Richtig sei, dass an
dem Planfeststellungsverfahren zur Elektrifizierung der Bahnstrecken gearbeitet
werde und zu diesem Zwecke ein vorübergehender Haltepunkt im Rahmen des
Schienenersatzverkehrs an der Station „Morgensternsheide“ eingerichtete werden
soll. Aber auch dazu sei bislang die Vorplanung noch nicht komplett
abgeschlossen. Wenn dies abgeschlossen werde, müsse am Schluss noch in einem
standardisierten Verfahren eine Bewertung dieser Maßnahme von mehr als 1,0
herauskommen. Das hieße es müssten positive verkehrliche Aspekte vorliegen. Im
Moment gehe man davon aus, dass dann 200 Nutzer des ÖPNVs zusätzlich gewonnen
werden müssten. Deswegen sei es sinnvoll, die Elektrifizierungsmaßnahme mit dem
Planfeststellungsbeschluss erstmal getrennt zu beachten, damit die derzeitige
Bewertung, die bei 1,3 Punkten liege nicht gefährdet werde.
Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke fügte hinzu, dass die Stadt Neuss nun selbst eine Erklärung abgeben
müsse. Der Wunsch den Schienenpersonennahverkehr zu stärken sei beim
Rhein-Kreis Neuss jedoch vorhanden und werde auch unterstützt.