Protokoll:

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass es zur Errichtung eines Haltepunktes grundsätzlich einer Klärung der Kostenfrage bedürfe. Die Stadt Neuss habe bei Gründung der RegioBahn großen Wert darauf gelegt, dass die Anzahl der Haltepunkte in der Stadt Neuss nicht größer werde, weil sich die Beteiligung an den Kosten nach der Gesamtzahl der Haltepunkte richte. Das Bestreben doch einen Haltepunkt zu errichten sei schon alt, aber es sei im Endeffekt bis heute keine Erklärung der Stadt/Stadtwerke Neuss vorhanden, dass die zusätzlich entstehenden Betriebskosten, die bei ca. 70.000 € /Jahr liegen dürfen, dauerhaft übernommen werden. Die Stadt Neuss müsse eine Planung darüber vorlegen, wie dieser Haltepunkt entsprechend angebunden werde.

Richtig sei, dass an dem Planfeststellungsverfahren zur Elektrifizierung der Bahnstrecken gearbeitet werde und zu diesem Zwecke ein vorübergehender Haltepunkt im Rahmen des Schienenersatzverkehrs an der Station „Morgensternsheide“ eingerichtete werden soll. Aber auch dazu sei bislang die Vorplanung noch nicht komplett abgeschlossen. Wenn dies abgeschlossen werde, müsse am Schluss noch in einem standardisierten Verfahren eine Bewertung dieser Maßnahme von mehr als 1,0 herauskommen. Das hieße es müssten positive verkehrliche Aspekte vorliegen. Im Moment gehe man davon aus, dass dann 200 Nutzer des ÖPNVs zusätzlich gewonnen werden müssten. Deswegen sei es sinnvoll, die Elektrifizierungsmaßnahme mit dem Planfeststellungsbeschluss erstmal getrennt zu beachten, damit die derzeitige Bewertung, die bei 1,3 Punkten liege nicht gefährdet werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke fügte hinzu, dass die Stadt Neuss nun selbst eine Erklärung abgeben müsse. Der Wunsch den Schienenpersonennahverkehr zu stärken sei beim Rhein-Kreis Neuss jedoch vorhanden und werde auch unterstützt.