Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Verlagerung des Festzeltstandortes entsprechend der Planung der St. Sebastianus Bruderschaft 1925 Oekoven.


Protokoll:

Herr Clever erläuterte auf der Grundlage der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt den vorliegenden Befreiungsantrag und die dem zugrunde liegenden Anlässe.

Er schlug vor, der Gewährung von Befreiung im Sinne des Beschlussvorschlages nicht zu widersprechen.

 

Beiratsmitglied Arndt bat um Erläuterung der Kompensation für diese Nutzung.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass hier eine gepflegte Rasenfläche für 10 - 14 Tage im Jahr durch das Aufstellen eines Festzeltes in Anspruch genommen werde. Nach der Definition des Bundesnaturschutzgesetzes müsse ein Eingriff in Natur und Landschaft erheblich sein. Dies müsse man hier bereits in Frage stellen. Unabhängig davon seien seitens der Bruderschaft im Zusammenhang mit anderen Projekten im unmittelbaren Umfeld des Standortes Pflanzungen von starken Bäumen erfolgt, so dass man einen Eingriff als ausgeglichen ansehen könne.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.