Sitzung: 14.05.2019 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/3243/XVI/2019
Beschluss:
Der Schulausschuss
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den
Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung an den Kreistag.
Der Schulausschuss
befürwortet, dass die bisherige monatliche Spitzabrechnung durch die Erhebung
einer monatlichen Pauschale von deutlich unter 50 € ersetzt wird.
Protokoll:
Herrn Lonnes
führte aus, dass die Erhebung von Gebühren für das Mittagessen an den
Förderschulen Mosaik-Schule, Sebastianusschule, Schule am Nordpark und
Joseph-Beuys-Schule neu geregelt werden solle. Zurzeit werde von Erziehungsberechtigten,
die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
haben, ein Eigenanteil von 1 € pro
Verpflegungstag erhoben. Aufgrund des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen
Starke-Familien-Gesetzes, solle dieser Eigenanteil zum 01.08.2019 entfallen.
Dies mache eine entsprechende Änderung der Satzung des Kreises notwendig. Der
Umfang könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden, da die
Ausführungsbestimmungen noch nicht erlassen seien. Da die bisherige
Spitzabrechnung sich vom personellen Aufwand sehr aufwendig gestalte,
beabsichtige die Verwaltung zukünftig die Erhebung einer monatlichen Pauschale.
Die Pauschale werde keine Erhöhung des bisherigen Beitrags darstellen. Aufgrund
der noch bestehenden Unklarheiten werde vorgeschlagen, die Satzungsänderung
frühestens im Kreistag am 26.06.2019 zu beraten.
Frau Kühl
antwortete, in der Vorlage würden einige Fragen, die für sie wichtig seien,
nicht geklärt. Dies sei zum einen die Frage, wie hoch die monatliche Pauschale
sei. Zum anderen mache eine Spitzabrechnung Sinn, da in diesem Falle nur das
Essen gezahlt werde, was auch gegessen wurde. Im Rahmen der Pauschalierung sei
auch zu bedenken, wie abgerechnet werde, wenn Kinder nicht an allen Mahlzeiten teilnehmen.
Sie wies außerdem darauf hin, dass bei Zahlungsrückständen eine Mahngebühr erhoben
werde, die mit der nächsten Zahlung für das Mittagessen verrechnet werde, so
dass ein neuer Zahlungsrückstand in Höhe der Mahngebühr entstehe. Sie bat
dieses Verfahren zukünftig zu überprüfen.
Herr Lonnes wies
darauf hin, dass der Beschlussvorschlag zunächst nur eine Kenntnisnahme und den
Verweis an den Kreistag enthalte. Es sei richtig, dass eine Spitzabrechnung
eine hohe Einzelfallgerechtigkeit bedeute, aber andererseits der personelle
Aufwand dazu führe, dass der Overhead teurer sei als das Essen selbst. Es sei
durchaus möglich, die durchschnittliche Essensteilnahme in einer Pauschale
kalkulatorisch zu errechnen. Bezüglich der Mahngebühren erklärte er, dass die
Bescheide eine Fristsetzung zur Zahlung enthielten und seitens der Kreiskasse
Mahngebühren festgesetzt würden, wenn diese Frist überschritten sei. Dies sei
ein normales Verfahren bei allen Zahlungsvorgängen.
Auf die Antwort
von Frau Kühl, dass es ihr Anliegen sei, „Mahnspiralen“ zu verhindern, wenn ein
Bescheid einmal verloren gehe, führte Herr Lonnes aus, dass er mit der Kasse
sprechen werde. Nach seiner Auffassung liege das Leistungsbestimmungsrecht beim
Schuldner, soweit nichts anderes vereinbart sei.
Herr Becker
stellte die Frage, ob eine Pauschalierung auch so ausgestaltet werden könne,
dass diese gerecht sei, wenn man z. B. an Ferienzeiten und ähnliches denke.
Herr Lonnes antwortete, dies sei durchaus möglich, wenn man die Anzahl der
Schultage zugrunde lege. Auf die Frage von Herrn Becker, wer die
Ausführungsbestimmungen des Starke-Familien-Gesetzes erlasse, erklärte Herr
Lonnes, dass es sich nicht um eine bundesunmittelbare Gesetzgebung handele,
sondern Ausführungsbestimmungen des Landes erforderlich seien, die
voraussichtlich vom Sozialminister als Angelegenheit der Sozialhilfe erlassen
werden.
Frau Wienands wies
darauf hin, dass die entsprechende Vorlage für den Kreistag genau geprüft
werden müsse und dann im Kreistag ein Beschluss gefasst werden könne.
Abschließend
fasste der Schulausschuss mit 18 Stimmen bei einer Gegenstimme den